Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1356
BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84 (https://dejure.org/1986,1356)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1986 - IVa ZR 191/84 (https://dejure.org/1986,1356)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 191/84 (https://dejure.org/1986,1356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung - Schwarzfahrten - Spezialregelung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 2 Abs. 2b; VVG §§ 23 ff
    Gefahrerhöhung infolge Schwarzfahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1081
  • MDR 1986, 1005
  • VersR 1986, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58

    Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84
    "Es wird daran festgehalten, daß die §§ 23 ff. VVG insoweit nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten, wie ihre Anwendbarkeit durch die als Spezialregelung zu verstehende Bestimmung über Schwarzfahrten in § 2 Nr. 2 c AKB ausgeschlossen wird (im Anschluß an BGHZ 35, 39, 41).«.

    § 2 Nr. 2 c AKB enthält keine Einschränkung für Fälle, in denen der Versicherungsnehmer einen längerandauernden Zustand geschaffen hat, der die Benutzung des versicherten Fahrzeugs zu Schwarzfahrten ermöglicht hat (so der BGHZ 35, 39 zugrundeliegende Sachverhalt) oder in denen er vor der Schwarzfahrt über einen längeren Zeitraum hinweg einem oder mehreren führerscheinlosen Fahrern die Benutzung des versicherten Fahrzeuges gestattet oder zumindest wissentlich ermöglicht hatte.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auch seit Jahrzehnten die von den Versicherern gewählten Fassungen der Klauseln des § 2 Nr. 2 AKB als eine den Bestimmungen der Gefahrerhöhung vorgehende Spezialregelung angesehen (vgl. BGHZ 1, 159, 161; 2, 360, 369; 35, 39, 41; 50, 385, 387).

    Liegt aber das Schwergewicht für die Beurteilung, ob eine Gefahrerhöhung in Betracht kommen kann, bei den persönlichen Fahrereigenschaften und nicht in einem generell besonders gefährlichen Zustand von Fahrzeug oder Fahrer so kommt eine Gefahrerhöhung nicht in Betracht (vgl. hierzu auch BGHZ 35, 39, 41).

  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht …

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auch seit Jahrzehnten die von den Versicherern gewählten Fassungen der Klauseln des § 2 Nr. 2 AKB als eine den Bestimmungen der Gefahrerhöhung vorgehende Spezialregelung angesehen (vgl. BGHZ 1, 159, 161; 2, 360, 369; 35, 39, 41; 50, 385, 387).

    Ob die länger andauernde Benutzung eines zum Verkehr nicht zugelassenen Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG darstellt, ist in BGHZ 2, 360 offen geblieben.

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auch seit Jahrzehnten die von den Versicherern gewählten Fassungen der Klauseln des § 2 Nr. 2 AKB als eine den Bestimmungen der Gefahrerhöhung vorgehende Spezialregelung angesehen (vgl. BGHZ 1, 159, 161; 2, 360, 369; 35, 39, 41; 50, 385, 387).
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 139/82

    Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84
    Da sich der Unfall indes erst in S. ereignet hat und T. A. mit dieser nächtlichen Spritztour von den Weisungen des Klägers in erheblichem Umfang abgewichen ist, liegt ein Fall des § 2 Nr. 2 c Satz 2, 2. Alternative AKB , der Fahrzeuggebrauch eines unberechtigten Fahrers, dann vor, wenn der Kläger seine Weisungen, von denen T. A. abgewichen ist, als Verfügungsberechtigter erteilt hat (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 13. Juni 1984 - IVa ZR 139/82 - VersR 1984, 834 ).
  • OLG Hamm, 24.02.1982 - 20 U 323/81
    Auszug aus BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84
    Dabei verweist sie auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1982, 969 ), in der eine Gefahrerhöhung bejaht worden ist, weil der Versicherungsnehmer nach dem Verlust der Fahrzeugschlüssel, der ihm die Möglichkeit eines geplanten Fahrzeugdiebstahls vor Augen führte, das Fahrzeug ohne Sicherheitsvorkehrungen weiterbenutzt hat.
  • BGH, 08.07.1987 - IVa ZR 19/86

    Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung durch Verletzung einer Sicherheitsvorschrift

    Die §§ 23 ff. VVG sind grundsätzlich neben § 6 VVG anwendbar, wenn mit der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift eine Gefahrerhöhung verbunden ist (…vgl. Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. Anm. N 111, 110 f.;… Prölss/Martin, VVG 23. Aufl. § 32 Anm. 1; Prölss, VersR 1965, 31 [BGH 21.09.1964 - II ZR 40/62]; BGHZ 4, 369, 377; Senatsurteile vom 23.9.1981 - IVa ZR 216/80 - VersR 1982, 33, 34; 14.5.1986 - IVa ZR 191/84 - VersR 1986, 693 f.).

    Demgegenüber kann sich die Revision nicht mit Erfolg darauf berufen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die §§ 23 ff. VVG insoweit nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten, wie ihre Anwendbarkeit durch die Bestimmung über Schwarzfahrten in § 2 Nr. 2 c AKB oder durch die Verwendungsklausel des § 2 Nr. 2 a AKB ausgeschlossen wird (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 14.5.1986 aaO).

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    § 23 Abs. 1 VVG anzusehen (BGH v. 14.5.1986 - IVa ZR 191/84 = MDR 1986, 1005 = VersR 1986, 693; v. 8.7.1987 - IVa ZR 19/86 = MDR 1988, 35 = VersR 1987, 921 [923]; RuS 1997, 184 [185]).
  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

    § 2 Nr. 2 AKB stellt eine die Bestimmungen über die Gefahrerhöhung ausschließende Spezialregelung dar (Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 191/84 - VersR 1986, 693 unter 2 b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht