Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 207/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arglistige Täuschung - Wert - Betriebsgegenstände - Nachprüfung - Überversicherung - Brandstiftung
Papierfundstellen
- VersR 1982, 689
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 207/80
Denn es kann schon deswegen nicht bestehen bleiben, weil es die bei einem Indizienverfahren notwendige Gesamtschau und Gesamtwürdigung (BGH Urteil vom 17. Februar 1970 - Ill ZR 139/67 - NJW 1970, 946, 949, insoweit in BGHZ 53, 245 nicht wiedergegeben) nicht enthält. - BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 43/80
Offenstehenlassen einer Terrassentür als Gefahrerhöhung und fahrlässige …
Auszug aus BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 207/80
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 43/80 = VersR 1981, 446 hinweist, übersieht sie, daß dort gegenüber dem Versicherer falsche Angaben gemacht wurden.
- OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86
Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens; …
Der Beklagten obliegt insoweit vielmehr der mit Hilfe von Indizien zu führende volle Beweis (BGH VersR 1982, 689).Sie lassen weder einzeln noch im Rahmen der gebotenen Gesamtschau und Gesamtwürdigung (vgl. BGH VersR 1982, 689) einen hinreichend sicheren Schluß auf eine Brandstiftung gerade durch den Kläger einen angestifteten Täter oder einen Repräsentanten zu, wenngleich Verdachtsmomente insoweit durchaus vorliegen.
Rn. 90 Die vorstehend aufgeführten sowie alle anderen relevanten Umstände des Falles, auch soweit sie von den Parteien angesprochen worden sind, lassen weder einzeln noch im Rahmen der gebotenen Gesamtschau und Gesamtwürdigung (BGH VersR 1982, 689) mit hinreichender Sicherheit den Schluß zu, daß der Kläger, seine Ehefrau, ein Repräsentant oder ein von ihm angestifteter Täter den Brand vom 19.10.1984 vorsätzlich gelegt hat.
- BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81
Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige …
Die vom Kläger im Zusammenhang mit der Feststellung der Vorkenntnis des Beklagten durch das Berufungsgericht zu § 286 ZPO erhobene Rüge greift weiter auch deshalb durch, weil das Berufungsurteil die hier notwendige Gesamtschau und Gesamtwürdigung (vgl. Senatsurteil vom 05.05.1982 - IVa ZR 207/80 - VersR 1982, 689) nicht enthält. - BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84
Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters
Es wird vielmehr eine Gesamtschau (vgl. dazu BGH Urteile vom 5. Mai 1982 - IVa ZR 207/80 VersR 1982, 689; vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67 - NJW 1970, 946, 949) vornehmen müssen. - BGH, 24.05.1995 - IV ZR 167/94
Ausschluß der Leistungspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger …
In der Kraftfahrtversicherung gilt wie in der Feuerversicherung, daß das Verhalten des Versicherungsnehmers gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nur insoweit erheblich ist, als es zugleich das Aufklärungsinteresse des Versicherers unmittelbar berührt (Senatsurteile vom 22.1.1969 - IV ZR 527/68 - VersR 1969, 269, 270 m.w.N. und vom 5.5.1982 - IVa ZR 207/80 - VersR 1982, 689;… Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung 15. Aufl. § 7 AKB Rdn. 116;… Knappmann in Prölss/Martin, 25. Aufl. § 7 AKB Anm. 2a S. 1435).
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