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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1395
BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84 (https://dejure.org/1986,1395)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1986 - IVa ZR 231/84 (https://dejure.org/1986,1395)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - IVa ZR 231/84 (https://dejure.org/1986,1395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen schuldhafter Schlechterfüllung des Architektenvertrages - Auswirkung einer falschen Kostenermittlung für ein Haus durch einen Architekten - Umfang der Leistungen eines umfassend mit der Bauplanung betrauten Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Risikoausschlusses bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1147
  • MDR 1986, 1006
  • VersR 1986, 857
  • BauR 1986, 606
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Auszug aus BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84
    Daß die Klägerin mit ihrem Begehren keinen Anspruch auf Erfüllung oder auf ein Erfüllungssurrogat im Sinne des Risikoausschlusses des § 4 I Nr. 6 Satz 3 der für das Versicherungsverhältnis des Beklagten ebenfalls geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) erhebt, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung vom 13. Mai 1981 - IVa ZR 96/80 - BGH/80, 284 = NJW 1981, 1780 - zutreffend gesehen.
  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz - …

    Damit weiche das Berufungsurteil vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 (Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 11 = BauR 1986, 606) ab.
  • OLG Rostock, 13.07.2005 - 5 U 34/04

    Zur Haftung des nachfolgenden Architekten für Fehler übernommener …

    Werden mehrere Architekten nacheinander mit einem Bauvorhaben befasst, trifft den später tätig werdenden Architekten die Pflicht, die ihm zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen in eigener Verantwortung auf Fehler zu überprüfen (vgl. nur BGH Urt. v. 28.5.86 -IVa ZR 231/84-, OLG HH, Urt. v. 18.12.1998 - 12 U 12/96).

    Diese hat er in eigener Verantwortung auf Fehler zu überprüfen (BGH Urt. v. 28.5.86 -IVa ZR 231/84-, OLG HH, Urt. v. 18.12.1998 - 12 U 12/96).

  • OLG Celle, 28.11.2002 - 8 U 76/02

    Ausschluss der Leistungspflicht einer Architektenhaftpflichtversicherung; …

    Dabei reicht es für eine Anwendung dieser Ausschlussklausel, auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten ins Feld geführten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH v. 28.5.1986 - IVa ZR 231/84, MDR 1996, 1006 = VersR 1986, 857 f.) nicht aus, dass sich das Fehlverhalten des Klägers letztlich "irgendwie" wirtschaftlich, d.h. auch kostenmäßig, zu Lasten geschädigter Dritter auswirkt, sondern ausgeschlossen sind eben nur "Schäden aus der Überschreitung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen", wobei es hier zu derartigen Kostenschätzungen, Kostenberechnungen oder Kostenanschlägen überhaupt noch nicht gekommen war.
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …

    Sollte dem Kläger der Beweis für das äußere Bild, der Beklagten aber nicht der Vortäuschungsbeweis gelingen, dann sind die Ausführungen im angefochtenen Urteil dazu nicht zu beanstanden, daß die Beklagte ausgehend von den dort gewürdigten Umständen nicht leistungsfrei ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Kläger (§ 61 VVG) oder wegen etwaiger Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Hinblick auf deren mangelnde Relevanz gemäß § 7 V (1) AKB (vgl. Senatsurteil vom 7.12.1983 - IVa ZR 231/84 - VersR 1984, 228 a.E.).
  • OLG Celle, 23.02.2012 - 16 U 4/10

    Vorschuss- und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Planungs- und …

    Im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 i. S. d. § 15 HOAI), spätestens aber bei der Vorplanung (Leistungsphase 2 i. S. d. § 15 HOAI) hat der beauftragte Architekt grundsätzlich eine sorgfältige Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse anzustellen (vgl. nur OLG Düsseldorf, BauR 2009, 277; OLG München, NJW Spezial 2008, 366; OLG Hamm BauR 1997, 1069; BGH NJW-RR 1986, 1147 [BGH 28.05.1986 - IVa ZR 231/84]).
  • OLG Naumburg, 08.11.1995 - 6 U 153/95

    Architektenhonorar: Pflichten des Architekten - unzureichende Auftragsausführung …

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  • LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00

    Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Holzbalkendecke aufgrund von …

    Weist die Planung des Architekten einen Fehler auf, der bei der Verwirklichung zu einem Mangel am Bauwerk führt, so haftet dieser dem Architektenwerk unmittelbar an (BGH BauR 86, 606 ; BauR 97, 1065 ).
  • OLG Dresden, 14.05.2003 - 11 U 2152/01

    Nichtigkeit des Vertrages: Bezahlung aus GoA

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.05.1986 (IVa ZR 231/84, BauR 1986, 606, 608) - auf das sich die Beklagte beruft - kann zu keiner anderen Beurteilung führen.
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