Rechtsprechung
| BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung zur Gewährung einer Deckungsgrenze für einen gestohlenen PKW nach Mahnung für Beitragsrückstände - Berufung auf Leistungsfreiheit bei Geringfügigkeit von Prämienrückständen einer Versicherung - Eintrittspflichtigkeit eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 39
Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Folgeprämie
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1103
- NJW-RR 1986, 515 (Ls.)
- MDR 1986, 210
- VersR 1986, 54
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 91/83
Wirksamkeit einer Anforderung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren
Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Zu den Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung gem. § 39 VVG (Fortführung von BGH, VersR 1985, 447).In seinem Urteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 - hat es der Senat (unter II 4.) als unabdingbare Voraussetzung einer wirksamen Prämienanforderung angesehen, daß in ihr - bei Bestehen verschiedener Versicherungsverhältnisse deutlich zum Ausdruck gebracht ist, welcher genaue Prämienbetrag zur Erlangung eines bestimmten Versicherungsschutzes gezahlt werden müsse.
- BGH, 27.02.1978 - II ZR 3/76
Kfz-Haftpflichtversicherung - Kraftfahrtversicherung - Gesamtprämie - …
Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Daß die Kraftfahrtversicherung keine Einheitsversicherung ist, sondern der Abschluß einer Kfz-Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung eine Koppelung von rechtlich selbständigen Versicherungen darstellt, für die selbständige Prämien zu errechnen und zu leisten sind, ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Februar 1978 - II ZR 2/76 - VersR 1978, 436 - höchstrichterlich ausdrücklich klargestellt. - BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung; …
Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Frei von Rechtsfehlern sind die Ausführungen des Berufungsgerichts, der Kläger habe den "Anscheinsbeweis" für das Diebstahlsgeschehen geführt (gemeint ist ersichtlich, wie die Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 29. November 1978 - IV ZR 34/78 - VersR 1980, 229 - ausweist, der erbrachte Nachweis eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt). - BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83
Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers - …
Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
In seinem Urteil vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/85 VersR 1985, 533 - hat der Senat eine um nur drei DM überhöhte Folgeprämienanmahnung mit Fristsetzung als nicht wirksam angesehen unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung in § 39 Abs. 4 VVG, die häufig nur geringe Beträge betreffen kann. - BGH, 13.02.1967 - II ZR 152/64
Unwirksame Fristbestimmung zur Prämienzahlung
Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84
Aus der vorangegangenen Entscheidung vom 13. Februar 1967 - BGHZ 47, 88 - ergibt sich nichts Gegenteiliges.
- BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07
Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen …
Eine qualifizierte Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer dadurch über die wirkliche Rechtslage und die weit reichenden Folgen seiner Säumnis nicht im Unklaren gelassen wird (Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 2; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - IV ZR 118/98 - VersR 1999, 1525 unter 2). - OLG Jena, 17.01.2007 - 4 U 574/06
Zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei Zahlungsverzug des …
Anders als im Kfz-Bereich einer verbundenen Haftpflicht- und Kaskoversicherung und/oder Insassenunfallversicherung (diese Beispiele werden in Lit. u. Rspr. immer genannt; vgl: BGH VersR 86, 54; OLG Hamm VersR 881, 269), liegen hier nicht mehrere Versicherungen, sondern nur eine Wohngebäudeversicherung mit nur einer Jahresprämie vor. - OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08
Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers
Bei den regelmäßig unter der Bezeichnung "Kraftfahrtversicherung" zusammengefassten Versicherungssparten der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung handelt es sich nämlich nicht um einen einheitlichen Versicherungsvertrag, sondern um eine Koppelung von rechtlich selbstständigen Versicherungsverträgen (vgl. BGH, Urteil vom 9.10.1985 - IVa R 29/84, VersR 1986, 54), die zwar i.d.R. in ein und demselben Versicherungsschein dokumentiert werden, aber ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben können (…vgl. Prölss, in Prölss/Martin, 27. Aufl., § 3 VVG Rdn. 9;… Johannsen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2004, § 8 Rdn. 21).
- BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86
Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der …
Von einem Versicherer, der sich mit Erfolg darauf berufen will, mangels Prämienzahlung leistungsfrei geworden zu sein, wird verlangt, daß er angeforderte Erstprämien und angemahnte Folgeprämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige - Abweichungen von dem jeweils offenstehenden Betrag ausgewiesen hat (vgl. zur Anforderung einer Erstprämie: Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter II 4 a; zur Anforderung von Folgeprämien: Senatsurteile vom 6. März und 9. Oktober 1985 - IVa ZR 52/83 und 29/84 - VersR 1985, 533 und 1986, 54 unter II 1 und 2). - OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 197/98
Anspruch auf Gewährung von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz; …
Rn. 2 Unabdingbare Voraussetzung für ein nachträgliches Entfallen des Versicherungsschutzes mangels Zahlung der Versicherungsprämie ist eine wirksame Prämienaufforderung seitens des Versicherers; dies erfordert eine an den Versicherungsnehmer gerichtete und inhaltlich ordnungsgemäße Beitragsrechnung (BGH VersR 1985, 533; BGH VersR 1986, 54; BGH VersR 1996, 445; OLG Hamm VersR 1982, 867; OLG Köln r + s 1988, 253;… Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 1 AKB Rn. 13;… Bauer, Kraftfahrtversicherung, 4. Aufl., Rn. 228;… Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 1 Rn. 79;… Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 1 AKB Rn. 26).Den von der Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prämienanforderung liegt die Erwägung zugrunde, dass der Versicherungsnehmer wegen der einschneidenden Folgen einer Nichtzahlung genau und zuverlässig darüber informiert werden soll, welcher Betrag tatsächlich von ihm gezahlt werden muss (BGH VersR 1986, 54).
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91
Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge
Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88). - OLG Hamm, 22.09.1998 - 20 W 21/98
Voraussetzungen einer Rechtsfolgenbelehrung bei der qualifizierten Anmahnung von …
Das stellt keine ordnungsgemäße qualifizierte Anmahnung der ausstehenden Prämie da (BGH VersR 1986, 54). - FG München, 21.04.2010 - 4 K 3009/07
Versicherungssteuer-Befreiung für Auslandsreise-Krankenversicherung innerhalb …
Als gebündelte Versicherung in diesem Sinn wird die Kraftfahrzeugversicherung unter Einbeziehung der Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung angesehen (Bundesgerichtshof -BGH-Urteile vom 9. Oktober 1985 IVa ZR 29/84, VersR 1986, 54 und vom 23. Februar 1973 IV ZR 129/71, NJW 1973, 751;… vgl. auch Halm/Engelbrecht/Krahe, 1. Kapitel Rdnr. 429). - LG Fulda, 19.03.2008 - 2 O 21/06
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem aus einer Grundstücksausfahrt in …
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Kraftfahrtversicherung keine Einheitsversicherung ist, sondern der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung eine Koppelung von rechtlich selbständigen Versicherungen darstellt (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 28.02.1978, Az. II ZR 2/76; BGH, Urteil vom 09.10.1985, Az. IVa ZR 29/84). - OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89
Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung; …
Die weitreichenden und für einen Versicherunsnehmer nicht selten existenzgefährdenden Folgen treten außerdem nur dann ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen nicht fristgerechter Einlösung des Versicherungsscheines richtig belehrt hat (BGH VersR 85, 447; NJW 86, 1103; Senat NJW-RR 87, 1241; Stiefel-Hofmann § 1 AKB RNr. 79 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 09.12.2005 - 4 U 133/04
Anwendung des § 105 InsO auf einen Versicherungsvertrag
- OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 4 U 133/04
Leistungen aus Versicherungsverträgen sind grundsätzlich teilbar i. S. d. § 105 …
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