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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1986 - IVb ARZ 23/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3620
BGH, 09.07.1986 - IVb ARZ 23/86 (https://dejure.org/1986,3620)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1986 - IVb ARZ 23/86 (https://dejure.org/1986,3620)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - IVb ARZ 23/86 (https://dejure.org/1986,3620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1090
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ARZ 23/86
    Es liegen keine Gründe vor, die ausnahmsweise einer Bindung entgegenstehen (vgl. BGHZ 71, 69, 72 ff.).
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 09.07.1986 - IVb ARZ 23/86
    Wenn ein Verweisungsbeschluß verfahrenswidrig nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, sondern schriftlich erlassen wird, steht dies einer Bindung nicht entgegen (vgl. BGHZ 1, 341, 342).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Entsprechend seiner Zielsetzung, aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen, gilt § 281 Abs. 2 ZPO auch für auf solchen Verfahrensfehlern beruhende Beschlüsse (BGHZ 1, 341, 342 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]; BGH, Beschl. v. 9.7.1986 - IVb ARZ 23/86, FamRZ 1986, 1090).

    Anders liegt es jedoch dann, wenn - wie häufig in Verfahren der vorliegenden Art - das Gericht dem Gegner eine angemessene Frist zur Äußerung setzt und aus der richterlichen Verfügung oder sonst aus den Umständen hervorgeht, daß vor einer demnächst ohne mündliche Verhandlung zu treffenden Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1986 - IVb ARZ 23/86, FamRZ 1986, 1090).

  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 11/90

    Begriff der Ehewohnung

    Dieser Verfahrensverstoß hebt die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses aber nicht auf, nachdem den Parteien vor seinem Erlaß rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGHZ 1, 341, 342; 102, 338; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ARZ 23/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 1).
  • BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90

    Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des …

    Dieser Verfahrensverstoß hebt die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses jedoch nicht auf (vgl. BGHZ 1, 341, 342; 102, 338; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ARZ 23/86 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Gehör, rechtliches 1).
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