Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung der Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses - Bestimmung des zuständigen Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 155
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist (im Anschluß an BGHZ 71, 15 = FamRZ 1978, 331).Das Amtsgericht Osnabrück ist gemäß § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO an den Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts W. gebunden (BGHZ 71, 15).
- BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80
Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
Zwar setzt der Erlaß eines Verweisungsbeschlusses im Sinne von § 281 ZPO - ebenso wie die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO - grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit voraus (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562). - BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
Vielmehr kommt es insoweit darauf an, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGHZ 1, 341, 343; BGH NJW 1964, 1416, 1418). - BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51
Bindung an Verweisungsbeschluß
Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
Vielmehr kommt es insoweit darauf an, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGHZ 1, 341, 343; BGH NJW 1964, 1416, 1418).
- BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92
Örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts bei Regelung elterlicher Sorge für …
Die Bestimmung des zuständigen Gerichts setzt in allen Verfahrensarten, in denen eine Gegenpartei am Verfahren zu beteiligen ist, einen Zuständigkeitsstreit nach vorheriger Zustellung oder - wie es in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausreicht - Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner voraus (st.Rspr., s. Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 33/86 FamRZ 1987, 155;… vom 1. Juni 1988 aaO.).
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