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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6761
BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86 (https://dejure.org/1986,6761)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86 (https://dejure.org/1986,6761)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - IVb ARZ 33/86 (https://dejure.org/1986,6761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung der Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses - Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 155
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
    eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist (im Anschluß an BGHZ 71, 15 = FamRZ 1978, 331).

    Das Amtsgericht Osnabrück ist gemäß § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO an den Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts W. gebunden (BGHZ 71, 15).

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
    Zwar setzt der Erlaß eines Verweisungsbeschlusses im Sinne von § 281 ZPO - ebenso wie die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO - grundsätzlich den Eintritt der Rechtshängigkeit voraus (Senatsbeschluß vom 5. März 1980 - IVb ARZ 8/80 - FamRZ 1980, 562).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
    Vielmehr kommt es insoweit darauf an, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGHZ 1, 341, 343; BGH NJW 1964, 1416, 1418).
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86
    Vielmehr kommt es insoweit darauf an, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGHZ 1, 341, 343; BGH NJW 1964, 1416, 1418).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts bei Regelung elterlicher Sorge für …

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts setzt in allen Verfahrensarten, in denen eine Gegenpartei am Verfahren zu beteiligen ist, einen Zuständigkeitsstreit nach vorheriger Zustellung oder - wie es in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausreicht - Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner voraus (st.Rspr., s. Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 33/86 FamRZ 1987, 155;… vom 1. Juni 1988 aaO.).
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