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| BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 45/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei einem Streit über die Entscheidungskompetenz zweier gleichgeordneter Rechtsmittelgerichte
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 45/82
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 72, 182, 192 ff. dargelegt hat, ist die Vorschrift des § 281 ZPO entsprechend anzuwenden, wenn die Entscheidungskompetenz zweier gleichgeordneter Rechtsmittelgerichte - Berufungskammer beim Landgericht und Familiensenat beim Oberlandesgericht - in Frage steht. - BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindung an einen Verweisungsbeschluss
Auszug aus BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 45/82
Wenn das Landgericht das vorliegende Verfahren irrig als Familiensache beurteilt hat, was offenbleiben kann, wird dadurch diese Bindungswirkung nicht in Frage gestellt (Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 -).
- BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83
Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts - Bindungswirkung von Verweisungen von …
Dabei erstreckt sich die entsprechende Geltung des § 281 ZPO auch auf die Bindung einer solchen Verweisung, da die Prozeßökonomie es gebietet, daß eine weitere Zuständigkeitsprüfung mit der möglichen Folge einer Rück- oder Weiterverweisung oder einer Rechtsmittelverwerfung verhindert wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 1982 - IVb ARZ 45/82 und vom 19. Oktober 1983 - IVb ARZ 35/83).
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