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Rechtsprechung
   BGH, 19.08.1981 - IVb ARZ 548/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6100
BGH, 19.08.1981 - IVb ARZ 548/81 (https://dejure.org/1981,6100)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1981 - IVb ARZ 548/81 (https://dejure.org/1981,6100)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1981 - IVb ARZ 548/81 (https://dejure.org/1981,6100)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - IVb ARZ 548/81
    Der Bundesgerichtshof ist daher nach §§ 36 Nr. 6, 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen (BGHZ 71, 15, 16).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80

    Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung - …

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - IVb ARZ 548/81
    Das Zwangsgeldverfahren ist gegenüber demjenigen Verfahren, in dem die durchzusetzende Verfügung ergangen ist, als selbständig anzusehen (Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - IVb ZB 565/80 = FamRZ 1981, 25).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 72/78

    Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall des nicht fristgemäßen Einreichens …

    Auszug aus BGH, 19.08.1981 - IVb ARZ 548/81
    Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Familiensache, auch wenn man mit den am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichten dem in der Formulierung des Antrags des Vaters enthaltenen Herausgabebegehren keine selbständige Bedeutung im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beimißt und das Verfahren ausschließlich als Vollstreckungsverfahren nach § 33 FGG zur Durchsetzung der im Beschluß vom 2. Juli 1981 getroffenen Umgangsregelung (§ 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) ansieht (BGH FamRZ 1979, 224).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen …

    Die Entscheidung ist nicht dadurch entbehrlich geworden, daß das unmittelbare Verfahrensziel des Vaters, den Umgang mit dem Kinde während des Wochenendes am 14./15. Mai 1988 zu erzwingen, infolge Zeitablaufs nicht mehr erreichbar ist; dadurch ist das von ihm eingeleitete Verfahren noch nicht beendet worden (vgl. Senatsbeschluß vom 19. August 1981 - IVb ARZ 548/81).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ARZ 26/89

    Zuständigkeit des Gerichts für die Festsetzung eines Zwangsgeldes im FGG …

    Demgemäß ist die örtliche Zuständigkeit unabhängig von der für das Ausgangsverfahren nach Maßgabe der §§ 43 Abs. 1, 36 Abs. 1, 64k Abs. 3 FGG neu zu prüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. September 1980 - IVb ZB 565/80 - FamRZ 1981, 25 m.w.N.; 19. August 1981 - IVb ARZ 548/81 - 13. Juli 1983 - IVb ARZ 28/83 - 14. Mai 1986 - IVb ARZ 19/86 - FamRZ 1986, 789; 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 -).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ARZ 28/83

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Zwangsgeld - Vereinbarung über den …

    Demgemäß ist vorliegend die örtliche Zuständigkeit unabhängig von der des Ausgangsverfahrens zu beurteilen (Senatsbeschluß vom 19. August 1981 - IVb ARZ 548/81 - ebenso OLG Hamm FamRZ 1980, 481;… Palandt/Diederichsen BGB 42. Aufl. § 1634 Anm. 4 c;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 43 Rdn. 2 a Fußn. 3).
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