Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - Fristberechnung der Wiedereinsetzungsfrist - Voraussetzungen der Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 579
- VersR 1986, 580
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66
Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Der das Prozeßkostenhilfeverfahren betreibende Rechtsanwalt bleibt in einem solchen Fall zumindest solange Vertreter der Partei in dem hier erörterten Sinne, bis der gewünschte Berufungsanwalt auch das Mandat übernommen hat (vgl. BGH VersR 1973, 420, 421; s.a. BGHZ 50, 82, 83 f und BGH JurBüro 1973, 629). - BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63
Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Wenn die Partei das Prozeßkostenhilfegesuch nicht selbst stellt, was sie stets tun könnte (§§ 117 Abs. 1, 78 Abs. 2 ZPO), sondern sich hierfür eines Rechtsanwalts bedient, ist dieser grundsätzlich auch ermächtigt, die auf das Gesuch ergehende Entscheidung entgegenzunehmen (vgl. RG JW 1937, 540; BGH LM ZPO § 234 [B] Nr. 14; BGH VersR 1965, 1049; 1966, 139;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 118 Rdn. 2). - BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58
Pflichten des Armenanwalts
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO auch mit der formlosen Mitteilung der stattgebenden Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch an die Partei oder ihren Vertreter zu laufen beginnt (vgl. BGHZ 30, 226, 229 in Anschluß an RGZ 157, 168; BGH LM ZPO § 234 [B] Nr. 17; zuletzt BGH VersR 1985, 68, 69 m.w.N.).
- BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO auch mit der formlosen Mitteilung der stattgebenden Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch an die Partei oder ihren Vertreter zu laufen beginnt (vgl. BGHZ 30, 226, 229 in Anschluß an RGZ 157, 168; BGH LM ZPO § 234 [B] Nr. 17; zuletzt BGH VersR 1985, 68, 69 m.w.N.). - BGH, 13.07.1965 - III ZB 12/65
Voraussetzungen für eine Bewilligung des Armenrechts - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Wenn die Partei das Prozeßkostenhilfegesuch nicht selbst stellt, was sie stets tun könnte (§§ 117 Abs. 1, 78 Abs. 2 ZPO), sondern sich hierfür eines Rechtsanwalts bedient, ist dieser grundsätzlich auch ermächtigt, die auf das Gesuch ergehende Entscheidung entgegenzunehmen (vgl. RG JW 1937, 540; BGH LM ZPO § 234 [B] Nr. 14; BGH VersR 1965, 1049; 1966, 139;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 118 Rdn. 2). - BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81
Fristbeginn bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Auf eine entsprechende Handhabung durch das Gericht durften sie sich aber nicht verlassen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. März 1982 - IVb ZB 883/81). - RG, 10.03.1938 - IV 254/37
1. Kann ein Urteil wirksam demjenigen zugestellt werden, der …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO auch mit der formlosen Mitteilung der stattgebenden Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch an die Partei oder ihren Vertreter zu laufen beginnt (vgl. BGHZ 30, 226, 229 in Anschluß an RGZ 157, 168; BGH LM ZPO § 234 [B] Nr. 17; zuletzt BGH VersR 1985, 68, 69 m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 08.08.2017 - 3 Sa 764/16
Berufung; Zulässigkeit; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Prozessvollmacht; …
Liegt das Hindernis für die rechtzeitige Einlegung der Berufung in der Mittellosigkeit der Partei, ist es behoben, sobald der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts bewilligt und der Prozesskostenhilfebeschluss mitgeteilt worden ist (…BAG vom 25.04.2013 - 8 AZR 287/08, juris, Rz. 20; BGH vom 22.01.1986 - IVb ZB 122/85, juris, Rz. 6;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage, § 234 Rn. 7).Auf welche Weise die Partei Kenntnis von der Bewilligung erlangt, ist unerheblich, die formlose Mitteilung der gerichtlichen Entscheidung reicht aus (BGH vom 22.01.1986 - IVb ZB 122/85, juris, Rz. 6;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage, § 234 Rn. 7).
- BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01
Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen …
Ob allerdings in der Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts im Prozeßkostenhilfegesuch bereits eine durch schlüssige Erklärung dem Gericht gegenüber erteilte Vollmacht gesehen werden kann, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf Zöller/Vollkommer aaO § 80 Rdn. 5 annimmt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2001 - XII ZB 124/00 - FamRZ 2001, 1606, vom 22. November 2000 - XII ZB 28/00 - FamRZ 2001, 1143, 1144 und vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85 - VersR 1986, 580). - BGH, 16.12.1992 - XII ZB 142/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei …
Die Wiedereinsetzungsfrist begann hier mit dem Ablauf des 27. August 1992, als der Beschluß des Oberlandesgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe dem von der Klägerin in jenem Verfahren beauftragten Rechtsanwalt P. zuging (vgl.Senatsbeschluß vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85 - VersR 1986, 580).
- BGH, 19.11.1997 - XII ZB 157/97
Auslegung einer Erklärung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe als Berufung
Zwar ist die Berufung mit Schriftsatz vom 1. August 1997 verspätet eingelegt worden und war bei dessen Eingang auch die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die mit der Bekanntgabe des Beschlusses vom 18. Februar 1997 begann (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85 - VersR 1986, 580), bereits verstrichen. - BGH, 21.09.1988 - VIII ZB 26/88
Prozeßkostenhilfeantrag - Ortsabwesenheit - Vollmacht
Das in der Armut einer Partei zu sehende Hindernis im Sinn von § 234 Abs. 2 ZPO ist dann behoben, wenn ihr - wie hier - Prozeßkostenhilfe bewilligt und ein postulationsfähiger Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85, VersR 1986, 580). - BGH, 21.03.1990 - XII ZB 27/90
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Berufungsfrist - …
Die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist (§ 234 Abs. 1 und 2 ZPO) beginnt in diesen Fällen mit der (auch formlosen) Bekanntgabe des Prozeßkostenhilfe bewilligenden Beschlusses des Gerichts (vgl. etwa Senatsbeschluß VersR 1986, 580 m.w.N.). - BGH, 13.06.1989 - VI ZB 18/89
Zustellung der stattgebenden Prozesskostenhilfegesuchsentscheidung als Wegfall …
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß in diesem Falle die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO mit der Bekanntgabe der dem Prozeßkostenhilfegesuch stattgebenden Entscheidung an die Partei oder ihren Vertreter zu laufen beginnt (BGH Beschluß vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 122/85 - VersR 1986, 580 m.w.N.). - BGH, 04.10.1990 - XII ZB 85/90
Erhöhung der Kindesunterhaltszahlungen - Durchführung des Berufungsverfahrens in …
Die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist (§ 234 Abs. 1 und 2 ZPO) beginnt bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe mit der Bekanntgabe des Beschlusses des Gerichts (vgl. etwa Senatsbeschluß VersR 1986, 580 m.w.N.).
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