Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) - Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Heranziehung von Anrechten zu einem erweiterten Splitting
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
Versorgungsausgleich und betriebliche Altersversorgung
Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84
Während des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat jedoch das Bundesverfassungsgericht diese Vorschrift für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt (BVerfGE 71, 364). - BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81
Versorgungsausgleich in Härtefällen
Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84
Die Neuregelung ist der Überprüfung der angefochtenen Entscheidung zugrunde zu legen, auch wenn das Beschwerdegericht sie bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 - FamRZ 1983, 1003, 1004). - BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84
Für die neue Behandlung weist der Senat im Hinblick auf das Vorbringen der Ehefrau in ihrer zweitinstanzlichen Beschwerdeschrift darauf hin, daß die in § 12 Nr. 6 der Versorgungsordnung vorgesehene Bestimmung, wonach die Firma von Zeit zu Zeit überprüfen werde, ob im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten eine angemessene Anpassung der laufenden Ruhegelder bzw. Renten vorgenommen werden könne, keine über die Regelung des § 16 BetrAVG hinausgehende Bindung bewirkt (vgl. BAG Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - ZIP 1987, 1142, 1143). - BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 15/85
Bewertung von Versorgungsanwartschaften bei der Versorgungsanstalt der Deutschen …
Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84
Eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wie sie § 16 BetrAVG vorsieht, reicht aber nicht aus, um eine solche Anwartschaft als volldynamisch anzusehen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 - FamRZ 1985, 1235, 1236).
- BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des …
Diese sog. Preisdynamik könne mit der für die volldynamischen Versorgungen typischen, höheren Einkommensdynamik nicht gleichgesetzt werden, weil die Preisentwicklung in der Vergangenheit regelmäßig unter der Nettolohnentwicklung gelegen habe und ein Arbeitgeber zudem bei schlechter wirtschaftlicher Lage eine Anpassung auch verweigern könne (Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 XII ZB 133/94 FamRZ 1998, 420, 421; vom 25. September 1991 XII ZB 161/88 FamRZ 1991, 1421, 1423; vom 7. Oktober 1987 IVb ZB 20/84 veröffentlicht bei juris; vom 8. Oktober 1986 IVb ZB 120/83 FamRZ 1987, 52, 56 und vom 18. September 1985 IVb ZB 15/85 BGH FamRZ 1985, 1235, 1236; vgl. ebenso OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1377, 1378; OLG Hamm FamRZ 1999, 923, 924; OLG Celle FamRZ 1996, 1554;… Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil VI Rdn. 156;… MünchKomm/Rühmann BGB 4. Aufl. § 1587 a Rdn. 464). - BGH, 25.09.1991 - XII ZB 161/88
Berechnung des Ehezeitanteils einer limitierten betrieblichen Altersversorgung
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 20/84 - BGHR § 1587a Abs. 3 Anpassung 1 m.w.N.) hat es eine Dynamik für das Leistungsstadium verneint, weil die in Ziffer 7 RuhegeldO vorgesehene Anpassungsprüfung der Regelung des § 16 BetrAVG entspreche und die dort vorgeschriebene Anpassung keine Dynamik begründe.In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 20/84 - BGHR § 1587a Abs. 3 Anpassung 1 m.w.N.) hat es eine Dynamik für das Leistungsstadium verneint, weil die in Ziffer 7 RuhegeldO vorgesehene Anpassungsprüfung der Regelung des § 16 BetrAVG entspreche und die dort vorgeschriebene Anpassung keine Dynamik begründe.
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 146/86
Einbeziehung einer privaten betrieblichen Altersversorgung mit dem statischen …
Das ist hier schon deswegen nicht der Fall, weil die Versorgungsordnung für den Leistungszeitraum keine Anpassung vorsieht und eine Anpassung der laufenden Leistung gemäß § 16 BetrAVG nicht ausreicht, um eine Versorgung als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 - FamRZ 1985, 1235, 1236 und vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 20/84 - BGHR § 1587a Abs. 3 BGB Anpassung 1).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".