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| BGH, 23.04.1980 - IVb ZB 585/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79
Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen - …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZB 585/80
Soweit der Beklagte erstmalig mit Schriftsatz vom 12. September 1979 noch weitere Gründe anführt, die nach seiner Auffassung die Wiedereinsetzung rechtfertigen können, kommt dem schon deswegen keine Bedeutung zu, weil es sich insoweit nicht um eine zulässige Erläuterung oder Ergänzung des ursprünglichen Vorbringens handelt; infolgedessen ist dieser verspätete Sachvortrag nicht zu beachten (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGH VersR 1980, 194 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes). - BGH, 19.01.1977 - IV ZB 55/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZB 585/80
Es ist Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich alsbald nach der Zustellung einer ihr nachteiligen Entscheidung nach der Form (und der Frist) für ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (vgl. BGH LM BEG § 218 Nr. 1 - NJW/RZW 1957, 204; BGH VersR 1971, 1175 und 1977, 719). - BGH, 06.10.1971 - IV ZB 45/71
Partei - Rechtsrat - Niederlegung - Post - Zustellung - Nachteiliges Urteil
Auszug aus BGH, 23.04.1980 - IVb ZB 585/80
Es ist Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich alsbald nach der Zustellung einer ihr nachteiligen Entscheidung nach der Form (und der Frist) für ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zu erkundigen, selbst wenn sie noch nicht sogleich zur Einlegung des Rechtsmittels entschlossen ist (vgl. BGH LM BEG § 218 Nr. 1 - NJW/RZW 1957, 204; BGH VersR 1971, 1175 und 1977, 719).
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 683/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, ist es Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich alsbald nach der Zustellung einer ihr nachteiligen Entscheidung über die einzuhaltende Frist und die zu beachtende Form eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung zu erkundigen (vgl. BGH LM BEG § 218 Nr. 1; BGH VersR 1971, 1175; 1977, 719; sowie die Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 - und vom 23. April 1980 - IVb ZB 585/80 -).
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