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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,582
BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85 (https://dejure.org/1986,582)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1986 - IVb ZB 67/85 (https://dejure.org/1986,582)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 (https://dejure.org/1986,582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund der Anwendung der Härteklausel - Vortäuschen der Ehelichkeit des Kindes - Billigende Inkaufnahme der Scheinehelichkeit des Kindes durch die Ehefrau - Begrenzung von Beteiligungsansprüchen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 c Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 324
  • FamRZ 1987, 362
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die auf den Beschluß vom 13. Oktober 1982 (IVb ZB 615/80 - FamRZ 1983, 32) zurückgeht, kann eheliches Fehlverhalten zur Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB führen, selbst wenn es ohne wirtschaftliche Relevanz ist.

    Demgemäß geht es bei der Härteklausel des § 1587 c Nr. 1 BGB ebenso wie bei der verwandten Regelung des § 1381 BGB im Recht des Zugewinnausgleichs um die Begrenzung von Beteiligungsansprüchen aus vergangener Gemeinschaft (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 a.a.O. S. 33 ff. und IVb ZB 781/80 - FamRZ 1983, 35 ff.).

    In dem bereits genannten Beschluß vom 13. Oktober 1982 (a.a.O. S. 32) hat der Senat allerdings die Herabsetzung des Ausgleichsbetrages gemäß § 1587 c Nr. 1 BGB in einem Fall gebilligt, in dem die ausgleichsberechtigte Ehefrau ein von einem anderen Mann stammendes Kind geboren, aber ihren Ehemann mit zumindest bedingtem Vorsatz in dem irrigen Glauben belassen hatte, das Kind stamme von ihm.

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 781/80

    Einbeziehung einer Trennungszeit in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Demgemäß geht es bei der Härteklausel des § 1587 c Nr. 1 BGB ebenso wie bei der verwandten Regelung des § 1381 BGB im Recht des Zugewinnausgleichs um die Begrenzung von Beteiligungsansprüchen aus vergangener Gemeinschaft (Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 1982 a.a.O. S. 33 ff. und IVb ZB 781/80 - FamRZ 1983, 35 ff.).
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Die Abwägung aller für oder gegen die Herabsetzung des Versorgungsausgleichs sprechenden Gründe ist in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. BGHZ 74, 38, 84; 75, 241, 272; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 - FamRZ 1982, 475, 477).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Die Abwägung aller für oder gegen die Herabsetzung des Versorgungsausgleichs sprechenden Gründe ist in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. BGHZ 74, 38, 84; 75, 241, 272; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 - FamRZ 1982, 475, 477).
  • BGH, 09.12.1981 - IVb ZB 569/80

    Versorgungsausgleich bei Doppelehe

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Die Abwägung aller für oder gegen die Herabsetzung des Versorgungsausgleichs sprechenden Gründe ist in erster Linie Sache des Tatrichters (vgl. BGHZ 74, 38, 84; 75, 241, 272; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 - FamRZ 1982, 475, 477).
  • BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 55/83

    Ausschluß des nachehelichen Unterhalts wegen Fehlverhaltens der Ehefrau; …

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Der Senat hat auch die Anwendung der Härteklausel in einem anderen Fall des bedingt vorsätzlichen Unterschiebens eines fremden Kindes rechtlich nicht beanstandet (Urteil vom 5. Dezember 1984 - IVb ZR 55/83 - FamRZ 1985, 267, 269).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Die Neuregelung, die auch noch im Verfahren der weiteren Beschwerde beachtet werden muß (Senatsbeschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449, 450) kann die Versorgungsanwartschaften der Ehefrau verbessert und dadurch die Versorgungsbilanz zugunsten des Ehemannes verändert haben.
  • BGH, 16.09.1983 - IVb ARZ 39/83

    Rechtshängigkeit einer Sache nach Zustellung - Zuständigkeit eines Amtsgerichts …

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Daß die Zustellung (nur) der Übermittlung des in der Antragsschrift gleichzeitig enthaltenen Gesuchs um Prozeßkostenhilfe dienen sollte und damit nur im Rahmen der Anhörung nach § 118 ZPO erfolgte, ist in der Zustellung nicht eindeutig zum Ausdruck gekommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 1983 - IVb ARZ 39/83 - und vom 11. Juli 1984 - IVb ARZ 33/84 - beide nicht veröffentlicht).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ARZ 33/84

    (Örtliche) Zuständigkeit eines Amtsgerichts (AG)

    Auszug aus BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85
    Daß die Zustellung (nur) der Übermittlung des in der Antragsschrift gleichzeitig enthaltenen Gesuchs um Prozeßkostenhilfe dienen sollte und damit nur im Rahmen der Anhörung nach § 118 ZPO erfolgte, ist in der Zustellung nicht eindeutig zum Ausdruck gekommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 1983 - IVb ARZ 39/83 - und vom 11. Juli 1984 - IVb ARZ 33/84 - beide nicht veröffentlicht).
  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und …

    Ob und in welchem Umfang die Durchführung des Versorgungsausgleichs grob unbillig im Sinne von § 1587 c Nr. 1 BGB erscheint, unterliegt zwar grundsätzlich der tatrichterlichen Beurteilung, die im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf hin zu überprüfen ist, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2005 - XII ZB 135/02 - FamRZ 2005, 1238; vom 5. September 2001 - XII ZB 56/98 - FPR 2002, 86 und vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 364).
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 125/12

    Zugewinnausgleich: Annahme einer unbilligen Härte bei ungewöhnlich langer …

    Rn. 26 aa) Ob und ggf. in welchem Umfang der Ausgleich des Zugewinns grob unbillig im Sinne von § 1381 BGB erscheint, unterliegt grundsätzlich der tatrichterlichen Beurteilung, die im Revisionsverfahren nur darauf hin zu überprüfen ist, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (vgl. für § 1587 c BGB aF Senatsbeschlüsse vom 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769, 770; vom 25. Mai 2005 - XII ZB 135/02 - FamRZ 2005, 1238; vom 5. September 2001 - XII ZB 56/98 - FPR 2002, 86 und vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 364).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Dessen Entscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob sie auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (Senatsbeschluss vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 364).

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, dass eine geringe persönliche Schuld auch bei objektiv gravierendem Fehlverhalten des ausgleichsberechtigten Ehegatten im Rahmen der Gesamtwürdigung der Annahme grober Unbilligkeit einer ungekürzten Durchführung des Versorgungsausgleichs entgegenstehen kann (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 12. November 1986 aaO und vom 9. Mai 1990 - XII ZB 76/89 - FamRZ 1990, 985, 986).

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