Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 736/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Verfahrensbevollmächtigten zur Wahrung der Sorgfaltsmaßstäbe bei der Zustellung gerichtlicher Entscheidungen - Sorgfaltsanforderungen an den Anwalt bei der Berechnung und Notierung von Rechtsmittelfristen - Umfang der Kontrollpflichten des Anwalts ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.02.1978 - II ZB 2/78
Versäumen der Revisionsfrist aufgrund des Verlegens des Urteils innerhalb der …
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 736/80
Hiernach steht fest, daß der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners den von der Rechtsprechung aufgestellten Sorgfaltsmaßstäben nicht genügt hat, welche bei Zustellung gerichtlicher Entscheidungen an die Berechnung und Notierung von Rechtsmittelfristen anzulegen sind (vgl. hierzu BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1978 - II ZB 2/78 = VersR 1978, 523; und vom 4. November 1980 - VI ZB 14/80 = VersR 1981, 136 - jeweils m. Nachw.). - BGH, 04.11.1980 - VI ZB 14/80
Einer Prozesspartei zurechenbares Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten - …
Auszug aus BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 736/80
Hiernach steht fest, daß der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners den von der Rechtsprechung aufgestellten Sorgfaltsmaßstäben nicht genügt hat, welche bei Zustellung gerichtlicher Entscheidungen an die Berechnung und Notierung von Rechtsmittelfristen anzulegen sind (vgl. hierzu BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1978 - II ZB 2/78 = VersR 1978, 523; und vom 4. November 1980 - VI ZB 14/80 = VersR 1981, 136 - jeweils m. Nachw.).
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Deshalb ist der Rechtsanwalt dann verpflichtet, selbst alles Notwendige zu veranlassen, damit die alsbaldige Vorlegung der Akten mit der zugestellten Entscheidung durch sein Büro gesichert ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM ZPO § 232 Nr. 21; vom 20. Dezember 1955 - VI ZB 22/55 - VersR 1956, 126; Senatsbeschluß vom 11. März 1981 - IV b ZB 736/80). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 140/82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Bescheinigt er den Empfang einer rechtsmittelfähigen Entscheidung, die ihm ohne die Handakte vorliegt, muß er selbst dafür sorgen, daß ihm die Handakte vorgelegt und - wenn ein diesbezüglicher Erledigungsvermerk in der Handakte fehlt - der Ablauf der Frist im Fristenkalender notiert wird (s. zu alledem BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1978 - II ZB 2/78 - VersR 1978, 523 und vom 4. November 1980 - VI ZB 14/80 - VersR 1981, 136 jeweils m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 11. März 1981 - IVb ZB 736/80 - nicht veröffentlicht - und 14. Oktober 1981, - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 37).
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