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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7115
BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81 (https://dejure.org/1982,7115)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1982 - IVb ZR 328/81 (https://dejure.org/1982,7115)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1982 - IVb ZR 328/81 (https://dejure.org/1982,7115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhinderung einer Scheidung zur Unzeit - Unzumutbare Härte für den betroffenen Ehegatten - Eingreifen der Härteklausel wegen drohender Erkrankung oder Verschlimmerung einer Erkrankung im Fall der Ehescheidung

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1979 - IV ZR 72/78

    Begriff der außergewöhnlichen Härte

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81
    So hat es die Entscheidung zum einen auf die derzeitige besonders hilfsbedürftige Lage der Antragsgegnerin und zum anderen - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 31. Januar 1979 - IV ZR 72/78 = FamRZ 1979, 422, 423) - auf die Erwägung gestützt, daß der weitere Zeitablauf, den die Anwendung der Härteklausel ermöglicht, geeignet sein kann, das Bindungsgefühl der Antragsgegnerin an die Ehe zu mindern oder schwinden zu lassen und einer klaren Erkenntnis des wirklichen Zustandes ihrer Ehe sowie ihrer tatsächlichen Lebenssituation Platz zu machen.

    Die in dieser Vorschrift geregelte Härteklausel ist in ihrem Anwendungsbereich auf Fälle beschränkt, in denen die Auswirkungen einer Ehescheidung zum einen auf außergewöhnlichen, von den normalen Gegebenheiten abweichenden Umständen beruhen und zum anderen für den betroffenen Ehegatten die Intensität einer schweren, ihm ausnahmsweise nicht zumutbaren Härte erreichen (BGH FamRZ 1979, 422, 423; vgl. BT-Drucks. 7/650 S. 116).

    Zwar können in der Tat nur solche Härten zur Versagung der Scheidung führen, die durch den Scheidungsausspruch selbst verursacht oder wesentlich mitverursacht werden, während eine allein durch das Scheitern der Ehe bedingte Härte die Anwendung des § 1568 Abs. 1 BGB nicht zu rechtfertigen vermag (BGH Urteil vom 31. Januar 1979 aaO; vgl. BT-Drucks. 7/650 S. 116).

  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 606/80

    Abweisung eines Scheidungsantrags - Ausnahmsloser Ausspruch der Ehescheidung nach …

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81
    Dabei wird durch das Erfordernis außergewöhnlicher Umstände auf eine Situation abgestellt, die sich nach objektiven Gesichtspunkten als Ausnahmesituation darstellen muß (Senatsurteil vom 16. September 1981 - IVb ZR 606/80 = FamRZ 1981, 1161, 1162).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, steht § 1568 Abs. 1 BGB der Scheidung von Ehen, in denen ein Ehegatte erkrankt ist und im Falle der Scheidung aufgrund seines Krankheitszustandes Nachteile erleiden würde, zwar grundsätzlich nicht entgegen; in außergewöhnlichen Fällen können aber auch die Auswirkungen einer im Fall der Ehescheidung drohenden Erkrankung oder Verschlimmerung einer Erkrankung zum Eingreifen der Härteklausel führen (Senatsurteil vom 16. September 1981 aaO).

    Dabei ist es, insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. September 1981 aaO), aufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufs und der gutachtlichen Feststellungen des Sachverständigen davon ausgegangen, daß die Ehescheidung zu einer Verschlimmerung der Erkrankung der Antragsgegnerin im Sinne des Ausbruchs erneuter - in ihrer Tragweite nicht wägbarer - akuter Krankheitsphasen führen könnte.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81
    Die Härteklausel des § 1568 Abs. 1 BGB dient dem Zweck, auch bei gescheiterten Ehen eine Scheidung zur Unzeit zu verhindern und dem nicht scheidungsbereiten Ehegatten eine Umstellung auf die veränderte Lage zu erleichtern (BVerfGE 53, 224, 250, 251).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79

    Härteklausel

    Auszug aus BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 328/81
    Falls der Antragsteller nach Beendigung der fünfjährigen Trennungszeit wiederum die Scheidung beantragt, wird die Rechtslage erneut, auf der Grundlage der sodann bestehenden Verhältnisse und unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 55, 134 ff) zu prüfen sein.
  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Diese ist auf Fälle beschränkt, in denen nach objektiver Beurteilung aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine Ausnahmesituation für den scheidungsunwilligen Ehegatten vorliegt, die es geboten erscheinen läßt, von einer sofortigen Scheidung abzusehen und dem Betroffenen Zeit zu geben, sich auf die durch eine spätere Scheidung eintretende Lage besser einzustellen (vgl. BVerfGE 53, 224, 250; 55, 134 ff.;… Senatsurteile vom 29. April 1981 a.a.O., vom 16. September 1981 a.a.O. und vom 24. November 1982 - IVb ZR 328/81 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 42/83

    Eventuelle Auslösung einer akuten Suizidgefahr durch einen Scheidungsausspruch - …

    Die Anwendung der in § 1568 Abs. 1, 2. Alternative, BGB geregelten Härteklausel ist auf Fälle beschränkt, in denen die Auswirkungen einer Ehescheidung bei objektiver Betrachtung auf außergewöhnlichen, von den normalen Gegebenheiten abweichenden Umständen beruhen und für den betroffenen Ehegatten die Intensität einer schweren, ihm ausnahmsweise nicht zumutbaren Härte erreichen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - IV ZR 72/78 - FamRZ 1979, 422, 423; Senatsurteile vom 16. September 1981 - IVb ZR 606/80 - FamRZ 1981, 1161, 1162 und vom 24. November 1982 - IVb ZR 328/81 - nicht veröffentlicht).
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