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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1997
BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85 (https://dejure.org/1986,1997)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1986 - IVb ZR 41/85 (https://dejure.org/1986,1997)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 41/85 (https://dejure.org/1986,1997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe erhobenen Nichtigkeitsklagen wegen Doppelehe nach Scheidung der früheren Ehe - Bigamische Ehe als gelebte Verwirklichung der ehelichen Gemeinschaft - Verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 6 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der von dem Staatsanwalt und dem Ehegatten der früheren Ehe erhobenen Nichtigkeitsklagen wegen Doppelehe nach Scheidung der früheren Ehe; Bigamische Ehe als gelebte Verwirklichung der ehelichen Gemeinschaft; Verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3083
  • MDR 1987, 38
  • FamRZ 1986, 879
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.02.1975 - IV ZR 33/74

    Zurückweisung einer Revision - Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch einen …

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Dieser Zweck begründet in aller Regel die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage und läßt sie als "sittlich gerechtfertigt" erscheinen (…vgl. BGH Urteile vom 21. März 1962 a.a.O. S. 301; vom 26. Februar 1975 - IV ZR 33/74 = NJW 1975, 872, 873) [BGH 26.02.1975 - IV ZR 33/74].

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach, insbesondere gegen Stimmen der Literatur (vgl. Beitzke MDR 1952, 338 ff; Boehmer NJW 1959, 2185, 2189), entschieden hat, verfolgt die Nichtigkeitsklage nicht ausschließlich den Zweck, den Zustand des Nebeneinanderbestehens von zwei Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 a.a.O. S. 420; vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873).

    In diesem Sinn stellt bereits die Tatsache des Bestehens einer Doppelehe - unabhängig von der späteren tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse, die hier nach Erhebung der Nichtigkeitsklagen zur Scheidung der ersten Ehe führten - in der Regel einen ausreichenden Grund für die Klage dar (BGHZ 30, 140, 143; 37, 51, 56; Urteil vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873;… a.A. Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 2).

    Es liegt nämlich, wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 26. Februar 1975 (a.a.O. S. 873) ebenfalls für eine von der Staatsanwaltschaft erhobene Nichtigkeitsklage entschieden hat, durchaus (auch) im öffentlichen Interesse, nicht diejenigen vermögensrechtlichen Beziehungen bestehen zu lassen, die durch gesetzwidriges Handeln (Eingehung einer Doppelehe) entstanden sind, sondern diejenigen herbeizuführen, die in diesem Fall dem Gesetz entsprechen; auch soweit es sich um Leistungen im Rahmen der Sozialversicherung handelt, besteht nach dieser Entscheidung ein öffentliches Interesse daran, die Rechtsverhältnisse im Sinne der grundgesetzlichen Ordnung zu klären.

    Zwar kann eine Ehenichtigkeitsklage unter besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 aaO; und vom 26. Februar 1975 aaO;… Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 24 Rdn. 15;… MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 10;… Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 24 EheG Rdn. 8;… teilweise a.A.: Gernhuber a.a.O. § 13 III 2 S. 125, 126;… Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 6).

    Für die Nichtigkeitsklage des Staatsanwalts hat der Bundesgerichtshof ebenfalls erwogen, daß diese im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung sein kann (Urteil vom 26. Februar 1975 aaO).

  • BGH, 21.03.1962 - IV ZR 102/61

    Nichtigkeitsklage. Doppelehe

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage folgt vielmehr im allgemeinen bereits daraus, daß eine bigamische Ehe - angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Einehe (vgl. BVerfGE 62, 323, 330) - gegen die anerkannte sittliche Ordnung der abendländischen Kultur verstößt (BGHZ 37, 51, 55; BGH Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 = FamRZ 1964, 418, 419 = NJW 1964, 1853), daß sich gleichwohl nach § 23 EheG niemand auf die Nichtigkeit der bigamischen Ehe berufen kann, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist, und daß zur Herbeiführung eines solchen Urteils nur einem bestimmten Personenkreis, nämlich dem Staatsanwalt und den Ehegatten der nichtigen und der früheren Ehe, ein Klägerecht eingeräumt ist (§ 24 EheG).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach, insbesondere gegen Stimmen der Literatur (vgl. Beitzke MDR 1952, 338 ff; Boehmer NJW 1959, 2185, 2189), entschieden hat, verfolgt die Nichtigkeitsklage nicht ausschließlich den Zweck, den Zustand des Nebeneinanderbestehens von zwei Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 a.a.O. S. 420;… vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873).

    In diesem Sinn stellt bereits die Tatsache des Bestehens einer Doppelehe - unabhängig von der späteren tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse, die hier nach Erhebung der Nichtigkeitsklagen zur Scheidung der ersten Ehe führten - in der Regel einen ausreichenden Grund für die Klage dar (BGHZ 30, 140, 143; 37, 51, 56;… Urteil vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873;… a.A. Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 2).

    Zwar kann eine Ehenichtigkeitsklage unter besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 aaO; …und vom 26. Februar 1975 aaO;… Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 24 Rdn. 15;… MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 10;… Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 24 EheG Rdn. 8;… teilweise a.A.: Gernhuber a.a.O. § 13 III 2 S. 125, 126;… Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 6).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Nichtigkeitsklage des Ehegatten, der die Doppelehe geschlossen hatte, dann angenommen, wenn die Klage aus verwerflicher Gesinnung erhoben wurde (BGHZ 30, 140, 144;… BGH Urteil vom 22. April 1964 a.a.O. S. 419, 420; vgl. auch BGHZ 37, 51 m. Anm. LM § 24 EheG Nr. 5), oder auch in einem Fall, in dem der Kläger es in der Hand hatte, den Nichtigkeitsgrund zu beseitigen (Urteil vom 28. Juni 1961 - IV ZR 297/60 = LM § 606 a ZPO Nr. 1).

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    "Hinkende Ehen"

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage folgt vielmehr im allgemeinen bereits daraus, daß eine bigamische Ehe - angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Einehe (vgl. BVerfGE 62, 323, 330) - gegen die anerkannte sittliche Ordnung der abendländischen Kultur verstößt (BGHZ 37, 51, 55; BGH Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 = FamRZ 1964, 418, 419 = NJW 1964, 1853), daß sich gleichwohl nach § 23 EheG niemand auf die Nichtigkeit der bigamischen Ehe berufen kann, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist, und daß zur Herbeiführung eines solchen Urteils nur einem bestimmten Personenkreis, nämlich dem Staatsanwalt und den Ehegatten der nichtigen und der früheren Ehe, ein Klägerecht eingeräumt ist (§ 24 EheG).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit eine bigamische Ehe vor ihrer Nichtigerklärung den Schutz vor Eingriffen des Staates nach Art. 6 Abs. 1 GG genießt und als Institut "Ehe" verfassungsrechtlich gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 62, 323, 329 m.N.).

    Denn Art. 6 Abs. 1 knüpft die verfassungsrechtliche Gewährleistung und Institutsgarantie der Ehe an die überkommene Lebensform der Einehe, d.h. in Fällen der vorliegenden Art an die Erstehe, die als solche (wirksam) zustande gekommen ist (vgl. BVerfGE 62, 323, 330;… a.A.: LG Frankfurt NJW 1976, 1096 dagegen: MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 13 Fn. 12).

    Hieran ist auch nach dem Inkrafttreten des 1. EheRG festzuhalten, selbst wenn in Einzelbereichen, etwa dem des Versorgungsausgleichs, die rechtlichen Interessen der Ehegatten aus beiden Ehen, schon weil (auch) die zweite Ehe tatsächlich gelebt wurde, grundsätzlich in gleicher Weise berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 = FamRZ 1982, 475, 476; vom 23. November 1983 - IVb ZB 764/81; auch BVerfGE 62, 323, 332).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 265/58

    Schutzwürdigkeit einer bigamischen Ehe

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach, insbesondere gegen Stimmen der Literatur (vgl. Beitzke MDR 1952, 338 ff; Boehmer NJW 1959, 2185, 2189), entschieden hat, verfolgt die Nichtigkeitsklage nicht ausschließlich den Zweck, den Zustand des Nebeneinanderbestehens von zwei Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 a.a.O. S. 420;… vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873).

    In diesem Sinn stellt bereits die Tatsache des Bestehens einer Doppelehe - unabhängig von der späteren tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse, die hier nach Erhebung der Nichtigkeitsklagen zur Scheidung der ersten Ehe führten - in der Regel einen ausreichenden Grund für die Klage dar (BGHZ 30, 140, 143; 37, 51, 56;… Urteil vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873;… a.A. Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 2).

    Zwar kann eine Ehenichtigkeitsklage unter besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff;… Urteile vom 22. April 1964 aaO; …und vom 26. Februar 1975 aaO;… Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 24 Rdn. 15;… MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 10;… Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 24 EheG Rdn. 8;… teilweise a.A.: Gernhuber a.a.O. § 13 III 2 S. 125, 126;… Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 6).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Nichtigkeitsklage des Ehegatten, der die Doppelehe geschlossen hatte, dann angenommen, wenn die Klage aus verwerflicher Gesinnung erhoben wurde (BGHZ 30, 140, 144;… BGH Urteil vom 22. April 1964 a.a.O. S. 419, 420; vgl. auch BGHZ 37, 51 m. Anm. LM § 24 EheG Nr. 5), oder auch in einem Fall, in dem der Kläger es in der Hand hatte, den Nichtigkeitsgrund zu beseitigen (Urteil vom 28. Juni 1961 - IV ZR 297/60 = LM § 606 a ZPO Nr. 1).

  • BGH, 22.04.1964 - IV ZR 189/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage folgt vielmehr im allgemeinen bereits daraus, daß eine bigamische Ehe - angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Prinzips der Einehe (vgl. BVerfGE 62, 323, 330) - gegen die anerkannte sittliche Ordnung der abendländischen Kultur verstößt (BGHZ 37, 51, 55; BGH Urteil vom 22. April 1964 - IV ZR 189/63 = FamRZ 1964, 418, 419 = NJW 1964, 1853), daß sich gleichwohl nach § 23 EheG niemand auf die Nichtigkeit der bigamischen Ehe berufen kann, solange diese nicht durch gerichtliches Urteil für nichtig erklärt worden ist, und daß zur Herbeiführung eines solchen Urteils nur einem bestimmten Personenkreis, nämlich dem Staatsanwalt und den Ehegatten der nichtigen und der früheren Ehe, ein Klägerecht eingeräumt ist (§ 24 EheG).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach, insbesondere gegen Stimmen der Literatur (vgl. Beitzke MDR 1952, 338 ff; Boehmer NJW 1959, 2185, 2189), entschieden hat, verfolgt die Nichtigkeitsklage nicht ausschließlich den Zweck, den Zustand des Nebeneinanderbestehens von zwei Ehen zu beseitigen und die Doppelehe zu vernichten, damit die erste Ehe wiederhergestellt werden kann (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff; Urteile vom 22. April 1964 a.a.O. S. 420;… vom 26. Februar 1975 a.a.O. S. 873).

    Zwar kann eine Ehenichtigkeitsklage unter besonderen Umständen ausnahmsweise wegen mißbräuchlicher Rechtsausübung unzulässig sein (BGHZ 30, 140 ff; 37, 51 ff; Urteile vom 22. April 1964 aaO; …und vom 26. Februar 1975 aaO;… Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 24 Rdn. 15;… MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 10;… Soergel/Häberle BGB 11. Aufl. § 24 EheG Rdn. 8;… teilweise a.A.: Gernhuber a.a.O. § 13 III 2 S. 125, 126;… Stein/Jonas/Schlosser a.a.O. § 632 Rdn. 6).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Nichtigkeitsklage des Ehegatten, der die Doppelehe geschlossen hatte, dann angenommen, wenn die Klage aus verwerflicher Gesinnung erhoben wurde (BGHZ 30, 140, 144; BGH Urteil vom 22. April 1964 a.a.O. S. 419, 420; vgl. auch BGHZ 37, 51 m. Anm. LM § 24 EheG Nr. 5), oder auch in einem Fall, in dem der Kläger es in der Hand hatte, den Nichtigkeitsgrund zu beseitigen (Urteil vom 28. Juni 1961 - IV ZR 297/60 = LM § 606 a ZPO Nr. 1).

  • BGH, 09.12.1981 - IVb ZB 569/80

    Versorgungsausgleich bei Doppelehe

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Hieran ist auch nach dem Inkrafttreten des 1. EheRG festzuhalten, selbst wenn in Einzelbereichen, etwa dem des Versorgungsausgleichs, die rechtlichen Interessen der Ehegatten aus beiden Ehen, schon weil (auch) die zweite Ehe tatsächlich gelebt wurde, grundsätzlich in gleicher Weise berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 = FamRZ 1982, 475, 476; vom 23. November 1983 - IVb ZB 764/81; auch BVerfGE 62, 323, 332).
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 297/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Dies hat der Bundesgerichtshof bei der Nichtigkeitsklage des Ehegatten, der die Doppelehe geschlossen hatte, dann angenommen, wenn die Klage aus verwerflicher Gesinnung erhoben wurde (BGHZ 30, 140, 144;… BGH Urteil vom 22. April 1964 a.a.O. S. 419, 420; vgl. auch BGHZ 37, 51 m. Anm. LM § 24 EheG Nr. 5), oder auch in einem Fall, in dem der Kläger es in der Hand hatte, den Nichtigkeitsgrund zu beseitigen (Urteil vom 28. Juni 1961 - IV ZR 297/60 = LM § 606 a ZPO Nr. 1).
  • LG Frankfurt/Main, 21.11.1975 - 12 R 406/75
    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Denn Art. 6 Abs. 1 knüpft die verfassungsrechtliche Gewährleistung und Institutsgarantie der Ehe an die überkommene Lebensform der Einehe, d.h. in Fällen der vorliegenden Art an die Erstehe, die als solche (wirksam) zustande gekommen ist (vgl. BVerfGE 62, 323, 330; a.A.: LG Frankfurt NJW 1976, 1096 dagegen: MünchKomm/Müller-Gindullis § 24 EheG Rdn. 13 Fn. 12).
  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 764/81

    Versorgungsausgleich im Falle einer Doppelehe - Grobe Unbilligkeit des …

    Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVb ZR 41/85
    Hieran ist auch nach dem Inkrafttreten des 1. EheRG festzuhalten, selbst wenn in Einzelbereichen, etwa dem des Versorgungsausgleichs, die rechtlichen Interessen der Ehegatten aus beiden Ehen, schon weil (auch) die zweite Ehe tatsächlich gelebt wurde, grundsätzlich in gleicher Weise berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 1981 - IVb ZB 569/80 = FamRZ 1982, 475, 476; vom 23. November 1983 - IVb ZB 764/81; auch BVerfGE 62, 323, 332).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 58/00

    Antragsberechtigung der dritten Person

    Schon unter der Geltung des Ehegesetzes war anerkannt, daß die Befugnis zur Klage auf Nichtigerklärung einer bigamischen Ehe zwar ausdrücklich nur dem "Ehegatten" der vorangehenden Ehe zustand, diesem aber nicht deshalb verloren ging, weil seine Ehe inzwischen aufgelöst war (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 41/85 - FamRZ 1986, 879, 880).

    Dies erschien unter dem früheren Recht, das eine Nichtigerklärung der bigamischen Ehe erlaubte, selbstverständlich: Mit der Nichtigerklärung wurde die bigamische Ehe rückwirkend beseitigt; dadurch wurde die ausschließliche Geltung der ersten Ehe wiederhergestellt, der Grundsatz der Einehe durchgesetzt und der vorrangig der ersten Ehe zukommende Schutz des Art. 6 GG verwirklicht (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 aaO und vom 17. Januar 2001 - XII ZR 266/98 - FamRZ 2001, 685, 686).

    Auch an der für die Vergangenheit bestehenden Konkurrenz zur Erstehe vermag die nur noch ex nunc wirkende Aufhebung der bigamischen Ehe nichts mehr zu ändern; dem vom früheren Recht anerkannten Interesse des Ehegatten der ersten Ehe an der verbindlichen Feststellung, daß die während seiner Ehe geschlossene Zweitehe nichtig ist und seine eigene Ehe damit die allein gültige Ehe war (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 aaO), bietet das neue Recht nicht länger Raum.

  • OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97

    Unzulässigkeit der Erhebung einer Ehenichtigkeitsklage wegen Doppelehe durch die …

    Das Gebrauchmachen von der eingeräumten Klagebefugnis durch die Staatsanwaltschaft kann sich allerdings als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn "vom Standpunkt eines billig und gerecht denkenden Betrachters dem öffentlichen Interesse einer Nichtigerklärung der Doppelehe kein wesentliches Gewicht mehr beigemessen werden kann" (vgl. BGH FamRZ 1994, 498, 499, vgl. auch BGH FamRZ 1986, 879 ff. und BGH FamRZ 1975, 332 ff.).

    Der BGH hat allerdings in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1986 (FamRZ 1986, 879, 880) die Auffassung vertreten, daß eine - jedenfalls nach Erhebung der Nichtigkeitsklage erfolgte - Scheidung der ersten Ehe der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nicht entgegenstehe.

    b) Allerdings kann im Fall der Eingehung einer Ehe entgegen § 5 Ehegesetz auch nach der Scheidung der ersten Ehe ein öffentliches Interesse daran bestehen, nicht diejenigen vermögensrechtlichen Beziehungen bestehen zu lassen, die durch gesetzwidriges Handeln (Eingehen der Doppelehe) entstanden sind, sondern diejenigen herbeizuführen, die in diesem Fall dem Gesetz entsprechen (vgl. BGH FamRZ 1986, 879, 880).

    d) Bei seiner Entscheidung, ob er von der ihm in § 24 Ehegesetz eingeräumten Klagebefugnis Gebrauch machen will und kann, hat der Staatsanwalt grundsätzlich auch den Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. BGH FamRZ 1986, 879, 880).

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZR 266/98

    Nichtigerklärung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen bigamischen Ehe

    Der Revision ist einzuräumen, daß der vorliegende Sachverhalt sich von den bisherigen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof über eine Nichtigkeitsklage der Staatsanwaltschaft zu befinden hatte, insofern unterscheidet, als dort die ersten Ehen zum Zeitpunkt der Erhebung der Nichtigkeitsklage noch Bestand hatten und zum Teil erst danach durch Scheidung aufgelöst wurden (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Februar 1975 aaO S. 332; Senatsurteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 41/85 - FamRZ 1986 S. 879 f.;… Senatsurteil vom 27. Oktober 1993 aaO), während hier die erste Ehe bereits durch die 1953 erfolgte Wiederheirat der ersten Ehefrau nach Todeserklärung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EheG) und die zweite Ehe 1985 durch den Tod des Kurt S. aufgelöst war.

    Wie der Senat aber in den genannten Entscheidungen dargelegt hat, geht es bei der Nichtigkeitsklage nicht nur darum, den noch andauernden Zustand einer Doppelehe zu beseitigen - ein solches Ziel könnte hier in der Tat nicht mehr erreicht werden -, sondern auch darum, den Akt der Eingehung der Doppelehe für nichtig zu erklären, um den Grundsatz der Einehe zu wahren und den vorrangig der Erstehe zukommenden verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 6 GG zu verwirklichen (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 aaO S. 880).

  • AG Offenbach, 03.03.2008 - 314 F 1991/07 E1

    Verbot der Doppelehe: Aufhebung einer zwischen einem Deutschen und einer …

    Selbst nach der Scheidung der Erstehe wäre eine unter Verstoß gegen das Verbot der Doppelehe geschlossene Zweitehe noch aufzuheben (vgl. BGH NJW 1986, S. 3083).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZR 140/92

    Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten

    Der Senat hat bereits entschieden, daß der Staatsanwalt bei seiner nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, ob er von seiner Klagebefugnis aus § 24 EheG Gebrauch macht, grundsätzlich zwar den Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten hat, daß aber im Widerstreit zur ersten gültig geschlossenen Ehe nicht der bigamischen Ehe, sondern der Erstehe der verfassungsrechtliche Schutz zukommt (Senatsurteil vom 18. Juni 1986 - IVb ZR 41/85 - BGHR EheG § 20 Zweitehe 1 = FamRZ 1986, 879, 880).
  • OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine …

    Eines besonderen Rechtsschutzinteresse bedarf es nicht, die Tatsache des Bestehens einer Doppelehe stellt bereits einen ausreichenden Grund für die Klage dar (vgl. BGH FamRZ 1986, 879).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1985 - 2 UF 279/84

    Berufungsverfahren; Nichtigerklärung einer geschlossenen Ehe; …

    Hinweis Die zugelassene Revision der Beklagten gegen die obenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe blieb vor dem Bundesgerichtshof erfolglos (Urteil vom 18. Juni 1986 - FamRZ 1986, 879 = EzFamR EheG § 24 Nr. 1 = BGHF 5, 387).
  • OLG Hamm, 24.08.1987 - 4 WF 286/87

    Übergang des Unterhaltsanspruchs; Leistende Land; Bewilligung und tatsächliche …

    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich davon abgesehen, die Überleitung der Ansprüche in einer an §§ 90, 91 BSHG angelehnten Weise zu fordern (vgl. u.a. BGH FamRZ 1986, 879 = Ez- FamR EheG § 24 Nr. 1 = BGHF 5, 387).
  • OLG Stuttgart, 19.03.1987 - 8 WF 12/87
    Nach der bis zum 31. März 1986 geltenden Regelung in § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO wurde in Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes, sondern nur die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kinde in dem Verhältnis der Ehegatten zueinander geregelt (ganz überwiegende Meinung, der sich der Senat anschließt, BGH FamRZ 1983, 892, 893 = BGHF 3, 1091; 1986, 879 = EzFamR EheG § 24 Nr. 1 = BGHF 5, 387).
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