Rechtsprechung
| BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegenüber einem arbeitslosen Elternteil - Pflicht des unterhaltsverpflichteten Elternteils, Abfindungsleistungen des Arbeitgebers zur Deckung des Unterhaltsbedarfs des minderjährigen Kind zu verwenden - Barunterhaltspflicht ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 604/80
Umfang des unterhaltsrechtlich anzurechnenden Einkommens
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Das bedeutet, daß die Abfindung für die Zwecke der Unterhaltsbemessung auf eine entsprechend lange Zeit - je nach der Höhe des erhaltenen Betrages auf mehrere Jahre - zu verteilen ist (vgl. Senatsurteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 604/80 = FamRZ 1982, 250, 252).Selbst bei Zugrundelegung dieses Betrages unter angemessener Verteilung auf die Zeiträume, in denen der Beklagte nicht über ausreichende sonstige Einkünfte verfügte (vgl. Senatsurteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 604/80 = FamRZ 1982, 250, 252) ist der Unterhaltsanspruch der Klägerin nach § 1603 Abs. 1 BGB in dem geltend gemachten Umfang - für die Zeit bis zum Eintritt der Volljährigkeit am 22. Mai 1982 - gerechtfertigt.
- BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80
Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Diese Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf Grundsätzen, die für die prozessuale Behandlung unterhaltsrechtlicher Auskunftsansprüche entwickelt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 = FamRZ 1982, 151; vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 = FamRZ 1982, 680). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80
Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Diese Ausführungen des Berufungsgerichts beruhen auf Grundsätzen, die für die prozessuale Behandlung unterhaltsrechtlicher Auskunftsansprüche entwickelt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 = FamRZ 1982, 151; vom 7. April 1982 - IVb ZR 678/80 = FamRZ 1982, 680).
- BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82
Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Mutter der Klägerin wesentlich günstiger gewesen wären als diejenigen des Beklagten, so daß dessen Inanspruchnahme zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern geführt hätte (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544; und vom 26. Oktober 1983 - IVb ZR 13/82, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80
Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Mutter der Klägerin wesentlich günstiger gewesen wären als diejenigen des Beklagten, so daß dessen Inanspruchnahme zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern geführt hätte (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544; und vom 26. Oktober 1983 - IVb ZR 13/82, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 25.11.1981 - IVb ZR 611/80
Berücksichtigung von sonstigen Verbindlichkeiten bei der Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Bei dieser Sachlage war er grundsätzlich nicht berechtigt, ohne Rücksichtnahme auf die Unterhaltsbedürftigkeit seiner minderjährigen Tochter über die erhaltene Abfindung in einer Weise zu verfügen, die zu einer erheblichen Verminderung und - je nach der Entwicklung der Verhältnisse - bis zur Erschöpfung seiner Leistungsfähigkeit führen konnte (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1981 - IVb ZR 611/80 = FamRZ 1982, 157, 158; das abgedruckte Urteilsdatum vom 7. Oktober 1981 beruht auf einem Irrtum).
- BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 89/85
Unterhaltsberechnung bei Hinterlegung einer Abfindung durch den Arbeitgeber
Allerdings ist der Unterhaltsschuldner im Falle beengter wirtschaftlicher Verhältnisse verpflichtet, eine ihm aus Anlaß der Aufhebung seines Anstellungsvertrages zugeflossene Abfindung im Rahmen einer sparsamen Wirtschaftsführung zur Deckung des Unterhaltsbedarfs seiner Unterhaltsgläubiger zu verwenden (Senatsurteilevom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 604/80 - FamRZ 1982, 250, 252 undvom 1. Februar 1984 - IVb ZR 45/82 - nicht veröffentlicht). - OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 285/84
Unterhalt; Kürzung; Berechnung; Auffangregelung
cc) Aufwendungen für Hausrats-, Unfall- und persönliche Haftpflichtversicherung sind ebenfalls Kosten der Lebensführung (BGH, Urteil vom 1. Februar 1984 - IVb ZR 45/82 - BGHF 4, 100).
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