Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 557/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsurteil - Unterscheidung zwischen dem Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden Ehegatten und dem Unterhaltsanspruch nach Scheidung der Ehe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 557/80
Der Senat hat in dem ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 575/80 - an dieser Beurteilung der Rechtslage festgehalten und sie auch auf den - hier nicht vorliegenden - Fall erstreckt, daß es sich um Unterhaltsansprüche neuen Rechts handelt.Der Kläger macht das Erlöschen des titulierten Anspruchs zu Recht im Wege der Klage nach § 767 ZPO geltend (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 575/80).
- BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80
Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils
Auszug aus BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 557/80
Wie der Senat durch Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 545/80 - (BGHZ 78, 130 = NJW 1980, 2811 = FamRZ 1980, 1099) entschieden hat, umfaßt ein Urteil über den Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden Ehegatten aus § 1361 BGB in der bis 30. Juni 1977 geltenden Fassung nicht den Unterhaltsanspruch nach Scheidung der Ehe (§§ 58 ff EheG, Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 des 1. EheRG).Wegen der Gründe, aus denen der Senat sich in der umstrittenen Rechtsfrage für die Auffassung von der Nichtidentität der Unterhaltsansprüche entschieden hat, wird - auch gegenüber den Erwägungen der Revision - auf das Urteil vom 24. September 1980 a.a.O. verwiesen.
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80
Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den …
Daß zwischen dem Unterhaltsanspruch eines getrenntlebenden Ehegatten während bestehender Ehe und dem Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten keine Identität besteht, hat der Senat sowohl für den bis zum 30. Juni 1977 geltenden Rechtszustand als auch für das neue Recht entschieden (BGHZ 78, 130 sowie Urteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242) und seitdem - gegen kritische Stimmen im Schrifttum (vgl. die Anmerkungen von Mutschier in FamRZ 1980, 1102 und 1981, 244 f. sowie von Bosch FamRZ 1981, 442) - in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - IVb ZR 557/80 -, 18. März 1981 - IVb ZR 585/80 - FamRZ 1981, 441 und 31. März 1982 - IVb ZR 668/80 -).
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