Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Versorgungsausgleich geschiedener Ehegatten - Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs - Bestimmung eines angemessenen Unterhalts - Berücksichtigung von Erwerbsobliegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1570
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den Unterhaltsberechtigten - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1570
Berücksichtigung der Betreuungsbedürftigkeit eines Kindes sowie der persönlichen Verhältnisse des betreuenden Ehegatten bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Voraussetzungen einer Erwerbsobliegenheit
Papierfundstellen
- NJW 1982, 326
- MDR 1982, 303
- FamRZ 1982, 148
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (13)
- BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 549/80
Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine geschiedene Ehefrau, die ein 11- bis 15-jähriges Kind zu betreuen hat, eine Erwerbstätigkeit nicht von vornherein unzumutbar; vielmehr kommt eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht, vor allem in den Vormittagsstunden, wenn das Kind die Schule besucht (Senatsurteile vom 5. November 1980 - IVb ZR 549/80 - FamRZ 1981, 17, 18; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572 = NJW 1979, 1452, 1453; vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 = NJW 1980, 124, 126).Neben den persönlichen Umständen des Unterhalt begehrenden Ehegatten wie Alter, Gesundheitszustand und Berufsausbildung kommt es vielmehr - wie bei der grundsätzlichen Frage, ob ihm trotz der Betreuung eines Kindes eine Erwerbstätigkeit überhaupt zuzumuten ist - in jedem Einzelfall auf die gesamten persönlichen Verhältnisse an, wobei auch hier insbesondere die frühere berufliche Betätigung des Ehegatten, die Dauer der Ehe und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1980 - IVb ZR 549/80 - FamRZ 1981, 17, 18).
Die bisher zu beurteilenden Sachverhalte haben den erkennenden Senat allerdings in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung der Instanzgerichte und der überwiegenden Meinung im Schrifttum zu der Ansicht gelangen lassen, daß der Mutter eines 11-jährigen Kindes, das für einen Teil des Tages die Schule besucht und in dieser Zeit keiner Versorgung bedarf, zur teilweisen Sicherstellung ihres Unterhaltsbedarfs die Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich angesonnen werden kann (Urteile vom 21. Mai 1980 - IVb ZR 522/80 - FamRZ 1980, 771, 772; vom 5. November 1980 a.a.O. S. 18; jeweils m.w.N.).
Schon in einem solchen Fall hat der Senat aber hervorgehoben, daß die Teilzeitbeschäftigung den Umfang einer Halbtagsarbeit nicht erreichen müsse (Urteil vom 5. November 1980 aaO).
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
In einem neueren Urteil vom 23. September 1981 (IV b ZR 600/80 - zur Veröffentlichung bestimmt) hat der erkennende Senat in einem Fall, in dem eine Mutter von zwei Kindern schon vor der Trennung der Eheleute mit halber Arbeitskraft als Lehrerin berufstätig gewesen war und diese Tätigkeit nach der Trennung fortgesetzt hatte, deren Zumutbarkeit bejaht.So hat der erkennende Senat in dem schon erwähnten Urteil vom 23. September 1981 - IVb ZR 600/80 - einer Frau mit zwei schulpflichtigen Kindern die Fortsetzung einer schon während der Ehe ausgeübten Berufstätigkeit zugemutet.
- BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine geschiedene Ehefrau, die ein 11- bis 15-jähriges Kind zu betreuen hat, eine Erwerbstätigkeit nicht von vornherein unzumutbar; vielmehr kommt eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht, vor allem in den Vormittagsstunden, wenn das Kind die Schule besucht (Senatsurteile vom 5. November 1980 - IVb ZR 549/80 - FamRZ 1981, 17, 18; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572 = NJW 1979, 1452, 1453; vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 = NJW 1980, 124, 126).In dem bereits erwähnten Urteil vom 9. Mai 1979 a.a.O. ist eine Erwerbsobliegenheit auch für diesen Fall erwogen, aber letztlich offen gelassen worden.
- BGH, 17.12.1980 - IVb ZB 499/80
Schutz der gesetzlichen Härteklauseln bei der Entscheidung über den …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Soweit die Rechtsprechung bisher Beschränkungen der Revisionszulassung als wirksam behandelt hat (vgl. die Nachweise im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - LM ZPO § 546 Nr. 92 = NJW 1979, 767 = FamRZ 1979, 233;… s. auch Zöller/Schneider a.a.O. Anm. 11 c), war die Zulassung jeweils auf rechtlich und tatsächlich selbständige Teile des Streitstoffes beschränkt worden, über die ein Teilurteil hätte ergehen und auf die ein Rechtsmittel hätte beschränkt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1980 - IVb ZB 499/80 - FamRZ 1981, 340).Auf die Prüfung einzelner Merkmale des Anspruchstatbestandes kann die Revision aber ebensowenig wie auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1980 aaO) beschränkt werden.
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse; …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine geschiedene Ehefrau, die ein 11- bis 15-jähriges Kind zu betreuen hat, eine Erwerbstätigkeit nicht von vornherein unzumutbar; vielmehr kommt eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht, vor allem in den Vormittagsstunden, wenn das Kind die Schule besucht (Senatsurteile vom 5. November 1980 - IVb ZR 549/80 - FamRZ 1981, 17, 18; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572 = NJW 1979, 1452, 1453; vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 = NJW 1980, 124, 126). - BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Ihm ist dabei nicht verwehrt, von Richtsätzen auszugehen, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestellt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693; Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 614/80). - BGH, 26.09.1979 - IVb ZR 87/79
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine geschiedene Ehefrau, die ein 11- bis 15-jähriges Kind zu betreuen hat, eine Erwerbstätigkeit nicht von vornherein unzumutbar; vielmehr kommt eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht, vor allem in den Vormittagsstunden, wenn das Kind die Schule besucht (Senatsurteile vom 5. November 1980 - IVb ZR 549/80 - FamRZ 1981, 17, 18; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572 = NJW 1979, 1452, 1453; vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 = NJW 1980, 124, 126). - BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80
Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens; …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Die bisher zu beurteilenden Sachverhalte haben den erkennenden Senat allerdings in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung der Instanzgerichte und der überwiegenden Meinung im Schrifttum zu der Ansicht gelangen lassen, daß der Mutter eines 11-jährigen Kindes, das für einen Teil des Tages die Schule besucht und in dieser Zeit keiner Versorgung bedarf, zur teilweisen Sicherstellung ihres Unterhaltsbedarfs die Übernahme einer Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich angesonnen werden kann (Urteile vom 21. Mai 1980 - IVb ZR 522/80 - FamRZ 1980, 771, 772;… vom 5. November 1980 a.a.O. S. 18; jeweils m.w.N.). - BGH, 26.09.1979 - IV ZR 87/79
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Verwirkung …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für eine geschiedene Ehefrau, die ein 11- bis 15-jähriges Kind zu betreuen hat, eine Erwerbstätigkeit nicht von vornherein unzumutbar; vielmehr kommt eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht, vor allem in den Vormittagsstunden, wenn das Kind die Schule besucht (Senatsurteile vom 5. November 1980 - IVb ZR 549/80 - FamRZ 1981, 17, 18; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 556/80 - FamRZ 1981, 752, 754; BGH Urteil vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 - FamRZ 1979, 571, 572 = NJW 1979, 1452, 1453; vom 26. September 1979 - IV ZR 87/79 - FamRZ 1980, 40, 42 = NJW 1980, 124, 126). - BGH, 10.01.1979 - IV ZR 76/78
Möglichkeit der beschränkten Zulassung einer Revision - Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80
Soweit die Rechtsprechung bisher Beschränkungen der Revisionszulassung als wirksam behandelt hat (vgl. die Nachweise im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1979 - IV ZR 76/78 - LM ZPO § 546 Nr. 92 = NJW 1979, 767 = FamRZ 1979, 233;… s. auch Zöller/Schneider a.a.O. Anm. 11 c), war die Zulassung jeweils auf rechtlich und tatsächlich selbständige Teile des Streitstoffes beschränkt worden, über die ein Teilurteil hätte ergehen und auf die ein Rechtsmittel hätte beschränkt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1980 - IVb ZB 499/80 - FamRZ 1981, 340). - BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77
Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Angemessene …
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 614/80
Anspruch auf und Berechnung des Ehegattenunterhalts - Berücksichtigung von …
- BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 524/68
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Der Senat, der in seinem Urteil vom 28. März 1984 (IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662) die Verneinung einer Erwerbsobliegenheit bei Betreuung von zwei Kindern im Alter von 11 und 13 Jahren bei günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen gebilligt hat, hat stets betont, daß die Frage nur aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände entschieden werden kann, wobei neben den persönlichen Verhältnissen des unterhaltsbegehrenden Ehegatten wie Alter, Gesundheitszustand und Berufsausbildung, insbesondere einer früheren beruflichen Betätigung, die Dauer der Ehe und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute zu berücksichtigen sind (vgl. insbesondere Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150 m.w.N.). - BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80
Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …
Eine derartige Begründung der Zulassung eines Rechtsmittels hat jedoch regelmäßig nicht zur Folge, daß die Zulassung auf den Umfang der mitgeteilten Begründung beschränkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1971, VI ZR 190/69 - LM ZPO § 546 Nr. 77; siehe auch Senatsurteil vom 4. November 1981 -IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148 m.w.N.). - BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97
Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …
Unter diesem Gesichtspunkt sind außer einer etwaigen früheren beruflichen Tätigkeit der Ehefrau die Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage der Parteien maßgeblich mit zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150; vom 11. April 1990 - XII ZR 42/89 - FamRZ 1990, 989, 990 f m.w.N.).
- BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82
Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen …
Die zum Unterhaltsrecht geschiedener Ehegatten ergangene Rechtsprechung, nach der unterhaltsberechtigten Frauen hinsichtlich ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche u.U. zuzumuten ist, trotz vorhandener schulpflichtiger Kinder einer Teilzeitarbeit bis zur Halbtagstätigkeit nachzugehen (s. die bei Hofmann a.a.O. S. 65 angeführten Rechtsprechungsnachweise des IVb-Senats, zuletzt Urteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148;… vom 28. März 1984 a.a.O. und vom 18. April 1984 - IVb ZR 80/82 - FamRZ 1984, 769, 770) sind auf das Schadensersatzrecht nicht schlechthin übertragbar. - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Unter diesem Gesichtspunkt sind außer einer etwaigen früheren beruflichen Betätigung des Ehegatten die Dauer der Ehe und die wirtschaftliche Lage der Parteien maßgeblich mit zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 = FamRZ 1982, 148, 150 m.w.N.; vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 = FamRZ 1984, 662). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Für einen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, der zwei Kinder im schulpflichtigen Alter zu betreuen hat, ist eine Erwerbstätigkeit nicht von vornherein unzumutbar (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148). - BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81
Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung
Allerdings hat der BGH zur Frage der Erwerbsobliegenheit getrennt lebender und vor allem geschiedener Ehegatten wiederholt entschieden, dass schulpflichtige minderjährige Kinder den betreuenden Elternteil nicht ohne weiteres an der Aufnahme jeglicher Beschäftigung hindern, vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles eine Teilzeitarbeit bis hin zur Halbtagsbeschäftigung in Betracht kommt (vgl. zuletzt Senatsurt., NJW 1981, 2804 = FamRZ 1981 1159 (1160 f.) und NJW 1982, 326 = FamRZ 1982, 148 (149 f.) m. w. Nachw.). - BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Es kann dahinstehen, ob im Hinblick auf die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu Senatsurteil vom 4.11.1981 - IVb ZR 629/80, zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.) der Auffassung des Berufungsgerichts zu folgen ist.Ohne daß es hier weiterer Feststellungen bedürfte, kann davon ausgegangen werden, daß die Klägerin aufgrund der Versorgung und Betreuung von insgesamt drei Kindern unter 14 Jahren nicht auf eine Erwerbstätigkeit verwiesen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 4.11.1981 aaO).
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86
Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des …
Das ist angesichts des Alters der beiden Kinder aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteile vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 = FamRZ 1984, 662; vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 = FamRZ 1982, 148, 150). - BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89
Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde
Einem Ehegatten, der mehr als ein Kind betreut, kann aber grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit nur in geringerem Maße zugemutet werden, als wenn nur ein Kind zu betreuen ist (Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150 = NJW 1982, 326, 328 m.w.N.). - BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82
Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger …
- BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82
Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten …
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 79/85
Berufung auf einen Unterhaltsverzicht
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80
Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von …
- BGH, 19.12.1990 - XII ZR 27/90
Angemessenheit einer nachehelichen Erwerbstätigkeit
- BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 681/80
Maßgeblichkeit von in der Vergangenheit lediglich im Rahmen von Lohnpfändungen …
- OLG Hamm, 23.08.1993 - 4 UF 418/92
Nachehelicher Unterhalt; Kinderbetreuung durch den unterhaltsberechtigten …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1998 - 7 S 933/98
Hilfe zum Lebensunterhalt: Versagung wegen verweigerter Aufnahme einer zumutbaren …
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80
Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die …
- BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige …
- OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93
Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der …
- OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Anspruch auf Unterhalt bei …
- OLG Hamm, 10.07.1987 - 5 UF 6/87
Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt; …
- BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 379/81
- OLG Koblenz, 25.10.1988 - 11 UF 295/88
Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten Ehegatten bei Kindern im …
- BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 394/81
Die der Unterhaltsbemessung zugrundeliegende Feststellung des Einkommens - …
- OLG Stuttgart, 29.06.1982 - 18 UF 67/82
Frage einer generellen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei der Betreuung …
- BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 68/86
- OLG Hamm, 02.10.1987 - 5 UF 121/87
- OLG Frankfurt, 29.06.2000 - 1 WF 243/99
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 28/83
Zumutbarkeit einer Halbtagstätigkeit - Überobligatorische Tätigkeit - Unterhalt …
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