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| BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 663/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von nachträglich eingetretenen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruch nach einer rechtskräftigen Abweisung einer Unterhaltsklage wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Beklagten im Wege der Abänderungsklage
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 663/80
Diese in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittene Rechtsfrage hat der Senat durch Urteil vom 2. Dezember 1981 (IVb ZR 638/80, NJW 1982, 578) in dem Sinne entschieden, daß in solchen Fällen der Unterhaltsanspruch im Wege einer neuen, nicht an die Voraussetzungen des § 323 ZPO gebundenen Leistungsklage geltend zu machen ist. - BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 663/80
Wie der erkennende Senat inzwischen entschieden hat, kann der Unterhaltsberechtigte auch nach Überleitung seines Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe für die Zukunft Zahlung an sich selbst verlangen (Urteil vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 25). - KG, 29.02.1980 - 17 UF 3824/79
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 663/80
Dabei hat er sich auch mit den rechtlichen Erwägungen des Berufungsurteils (veröffentlicht FamRZ 1980, 892) auseinandergesetzt.
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83
Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen …
An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum teilweise Widerspruch (vgl. Wax FamRZ 1982, 347; Hahne FamRZ 1983, 1189, 1190), überwiegend aber Zustimmung gefunden hat (vgl. Haase JR 1982, 246;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 323 Anm. 2 I A;… Jauernig, ZPR 20. Aufl. S. 225;… Thomas/Putzo ZPO 12. Aufl. § 323 Anm. 2 g; ebenso - nach Ergehen der vorgenannten Entscheidung, aber ohne Stellungnahme dazu - Schellhammer, ZPR 1982 S. 141), und der der Senat auch in späteren Entscheidungen gefolgt ist (vgl.Urteile vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 601/80 - FamRZ 1982, 479; 17. März 1982 - IVb ZR 663/80 - nicht veröffentlicht undvom 26. Januar 1983 - IVb ZR 347/81 - FamRZ 1984, 353, 354 f.), hält er auch unter Berücksichtigung der von der Revision erhobenen Einwände fest.
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