Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1627
BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88 (https://dejure.org/1989,1627)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1989 - IVb ZR 73/88 (https://dejure.org/1989,1627)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - IVb ZR 73/88 (https://dejure.org/1989,1627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unverzüglichkeit - Rechtswahrungsanzeige - Sozialhilfe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1218
  • MDR 1990, 39
  • FamRZ 1989, 1054
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88
    Die Vorschrift erfüllt in dieser Auslegung zugleich in ausreichendem Maße den allgemeinen Zweck einer Rechtswahrungsanzeige, den Unterhaltsschuldner darauf vorzubereiten, daß er eine Inanspruchnahme für Unterhaltsleistungen gewärtigen muß (Warnfunktion), und sein Vertrauen darauf zu zerstören, daß die Dispositionen über seine Lebensführung durch Unterhaltspflichten nicht mehr berührt werden können (BGHZ 74, 121, 126; BVerwGE 50, 64, 66).

    Insoweit begrenzt das Erfordernis der unverzüglichen Mitteilung von der seit dem letzten (oder ggf. vorletzten) Monat bis auf weiteres an den Unterhaltsberechtigten gewährten Sozialhilfe auch hier Ä vergleichbar dem Fall der Bewilligung der Ausbildungsförderung gem. § 37 Abs. 4 BAföG a. F. (BGHZ 74, 121 ff.) Ä den Vorwirkungsrahmen auf einen überschaubaren, dem Unterhaltsverpflichteten zumutbaren Leistungszeitraum.

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88
    Diese "wahrt« seine Rechte vielmehr, wenn auch nicht für unbegrenzte Dauer, in der Regel bis zum Erlaß der Überleitungsanzeige und der sodann mit dieser verbundenen Mahnung des Unterhaltspflichtigen, die ihrerseits nicht periodisch wiederholt zu werden braucht, um ihn wegen der wiederkehrenden Unterhaltsleistungen in Verzug zu setzen (Senat, BGHZ 103, 62 [hier: I (125) 325 d-f]).
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88
    Da der Sozialhilfeträger Unterhalt für die Vergangenheit nur verlangen kann, wenn er die Gewährung der Sozialhilfe dem Unterhaltspflichtigen unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat, muß er die erforderlichen Ermittlungen über die in Betracht kommenden möglichen Unterhaltspflichtigen "ohne schuldhaftes Zögern« mit der gebotenen Beschleunigung durchführen (vgl. BVerwGE 29, 229, 232).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung …

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88
    Die Vorschrift erfüllt in dieser Auslegung zugleich in ausreichendem Maße den allgemeinen Zweck einer Rechtswahrungsanzeige, den Unterhaltsschuldner darauf vorzubereiten, daß er eine Inanspruchnahme für Unterhaltsleistungen gewärtigen muß (Warnfunktion), und sein Vertrauen darauf zu zerstören, daß die Dispositionen über seine Lebensführung durch Unterhaltspflichten nicht mehr berührt werden können (BGHZ 74, 121, 126; BVerwGE 50, 64, 66).
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 28/87

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach Gewährung öffentlicher Jugendhilfe

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88
    Soweit der Senat in FamRZ 1988, 610.
  • OLG Frankfurt, 24.01.1989 - 4 WF 194/88

    Sozialleistungen des Sozialamts; Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen; …

    Auszug aus BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 73/88
    auch OLG Frankfurt (Urteil Ä 4 WF 194/88 Ä v. 24.1. 89, in AnwBl 1989 Heft 12 S. 677 = MDR 1989 Heft 6 S. 545): Verspätung der Mitteilung dann, wenn die Rechtswahrungsanzeige dem Unterhaltspflichtigen erst nahezu acht Monate nach Leistungsbeginn und drei Monate nach Leistungsende zugeht.
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende …

    Fehlte ihm dazu die eigene Sachkunde, hätte das Berufungsgericht sich sachverständig beraten lassen müssen (vgl. BGHZ 107, 236, 245; BGH, Urteil vom 21. Juni 1989 - IVb ZR 73/88 - NJW-RR 1989, 1218, 1220).
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Das Schreiben des Klägers vom 25. April 1996, mit dem der Beklagten u.a. die Höhe der Sozialhilfeleistungen für die Mutter mitgeteilt wurde, erfüllt zwar die Voraussetzungen des § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG, ist aber nicht mehr unverzüglich im Sinne der Bestimmung erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1989 - IVb ZR 73/88 - FamRZ 1989, 1054, 1055;… LPK-BSHG aaO § 91 Rdn. 57;… Scholz aaO S. 3).

    Dieses Schreiben eröffnete deshalb erst vom Zugang bei der Beklagten an die Möglichkeit ihrer Inanspruchnahme (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1989 aaO;… Schellhorn/Jirasek/Seipp BSHG 14. Aufl. § 91 Rdn. 62;… Oesterreicher/Schelter/Kunz/ Decker BSHG § 91 Rdn. 157).

  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen: …

    Dabei trägt der Unterhaltsverpflichtete die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des jeweiligen Härtegrundes sowie für alle Umstände, die dessen Inanspruchnahme als grob unbillig erscheinen lassen (vgl. BGH, FamRZ 1991, 670; 1989, 1054;… Wendl/Dose/Gerhardt, a. a. O., § 4, Rz. 1214).
  • OLG Hamm, 03.12.2013 - 2 UF 105/13

    Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

    Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1579 BGB trifft grds. den Unterhaltspflichtigen (BGH, Urteil vom 21.6.1989 - IV b ZR 73/88, NJW-RR 1989, 1218, 1220; OLG Hamm, Urteil vom 12.10.1994 - 5 UF 39/93, FamRZ 1995, 808; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2011 - 2 UF 21/10, NJW-RR 2011, 655, 656;… Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 12. Aufl. 2013, Rn. 1202).
  • OLG Hamm, 19.02.2014 - 8 UF 105/12

    Höhe des nachehelichen Unterhalts

    Dazu gehört, dass er ein Vorbringen der Gegenseite, welches im Falle seiner Richtigkeit gegen die Annahme einer Mutwilligkeit sprechen würde, zu widerlegen hat (BGH, FamRZ 1989, S. 1054).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2007 - 9 UF 159/06

    Kindesunterhalt: Unterhaltsanspruch des volljährigen behinderten Kindes; …

    31 Bei Suizidversuchen kann in Anlehnung an die zu § 1579 Ziffer 3 BGB entwickelten Grundsätze von einem solchen Verschulden nur dann ausgegangen werden, wenn der Berechtigte ein mögliches Fehlschlagen seines Versuchs und als dessen Folge den Eintritt seiner Bedürftigkeit (Erwerbsunfähigkeit) bewusst ins Auge gefasst, gebilligt und sich rücksichtslos und verantwortungslos darüber hinweggesetzt hat (BGH FamRZ 1989, 1054;… Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., 2007, 1579 Rn. 18;… Wendl/Staudigl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., 2004, § 4 Rn. 692).
  • OLG Hamm, 23.12.2013 - 8 UF 117/13

    Begriff der Ehe von langer Dauer i.S. von § 1609 Nr. 2 BGB

    Dazu gehört grundsätzlich, dass er ein Vorbringen der Gegenseite, welches im Fall seiner Richtigkeit gegen die Annahme einer Mutwilligkeit sprechen würde, zu widerlegen hat (BGH FamRZ 89, 1054).
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 13 UF 622/00

    Heranziehung zur Leistung von Aufwendungsersatz - Umdeutung in …

    Eine Unterrichtung bis zum Ende des nächsten Monats (September 1995) ist in jedem Fall noch als unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes zögern erfolgt anzusehen (…vgl. Oestreicher/Schelter/Kunz, a.a.O., § 91 Rdnr. 156; BGH, FamRZ 1989, 1054, 1055).
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 23/89

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen wegen der Bewilligung von Hilfe zur …

    Das angegriffene Urteil kann deshalb keinen Bestand haben, ohne daß es noch darauf ankommt, ob die Rechtswahrungsanzeige, wäre sie nicht unverzüglich mitgeteilt worden, wirkungslos wäre, wie der Senat in einem in dem früheren Urteil vom 24. Februar 1988 gegebenen Hinweis gemeint hat, oder ob sie dann die Inanspruchnahme des Beklagten wenigstens für die Zeit ab ihrem Zugang eröffnet hätte (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Juni 1989 - IVb ZR 73/88 - BGHR BSHG § 91 Abs. 2 - Unverzüglichkeit 2 = FamRZ 1989, 1054, 1055).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.1995 - 9 UF 26/92

    Nachehelicher Unterhalt

    Von dieser Mutwilligkeit kann zu Ungunsten des insoweit beweisbelasteten Beklagten (BGH, FamRZ 1989, 1054, 1056) jedenfalls bis jetzt deshalb nicht ausgegangen werden, weil die Krankheit der Klägerin (Alkoholabhängigkeit und Schizophrenie) vor Abschluß dieses Verfahrens immer noch nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt ist.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 70/96

    Zeitliche Begrenzung und Wegfall des Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit

  • OLG Hamm, 27.11.1995 - 8 UF 54/95

    Mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit im Sinne des § 1579 Nr. 3 BGB

  • OLG Karlsruhe, 29.09.1999 - 16 UF 105/98

    Zugang; BAföG; Ausländer; Unterlagen; Rechtswahrungsanzeige; Übersetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht