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| BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 731/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auskunftsanspruch einer Ehefrau gegen ihren Ehemann hinsichtlich dessen Bezügen sowie Einkünften aus Kapitaleinkommen - Geltendmachung des Anspruchs zur Vorbereitung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt im Wege der Stufen-Klage - Grundsatz der ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80
Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 731/80
In seinem Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151 ist der Senat der auch vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung beigetreten, daß der Auskunftsanspruch nach § 1580 BGB schon von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an besteht und im Verbundverfahren zur Vorbereitung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt im Wege der Stufen-Klage geltend gemacht werden kann. - BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80
Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 731/80
Insoweit hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80 - FamRZ 1982, 360, 361 bereits entschieden, daß der Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB an derartige Voraussetzungen nicht geknüpft ist. - KG, 02.09.1980 - 17 UF 2523/80
Bestehen eines Aufstockungsanspruchs des schlechter verdienenden Ehegatten im …
Auszug aus BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 731/80
Die hiergegen gerichtete Berufung des Ehemannes hat das Kammergericht zurückgewiesen (Urteil veröffentlicht in FamRZ 1981, 156).
- BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80
Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten
Mit Rücksicht auf die Möglichkeit, den Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt im Verfahrensverbund bereits vor der Rechtskraft der Scheidung geltend zu machen, ist die Vorschrift jedoch auf das Verfahren nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags auszudehnen (vgl. Senatsurteile vom 4.1981 - IVb ZR 624/80 - FamRZ 1982, 151; 7. Juli 1982 - IVb ZR 731/80) .
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