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   BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11   

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https://dejure.org/2011,17286
BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11 (https://dejure.org/2011,17286)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2011 - IX B 59/11 (https://dejure.org/2011,17286)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - IX B 59/11 (https://dejure.org/2011,17286)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • openjur.de

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen; geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 2
    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • Bundesfinanzhof

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • rewis.io

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche Teilleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtsfrage nach der Schädlichkeit oder Unschädlichkeit geringfügiger Teilleistungen im Hinblick auf die ermäßigte Besteuerung einer ganz überwiegenden Hauptentschädigungsleistung; Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung ...

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigte Besteuerung einer Hauptentschädigungsleistung; Schädlichkeit oder Unschädlichkeit von geringfügigen Teilleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11
    Die Rechtsfrage nach der Schädlichkeit oder Unschädlichkeit von geringfügigen Teilleistungen im Hinblick auf die ermäßigte Besteuerung einer ganz überwiegenden Hauptentschädigungsleistung ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt; sie bestimmt sich --grundsätzlich ohne starre Prozentgrenze-- nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der individuellen Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471; sowie vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27; vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801); das Urteil des Finanzgerichts (FG) divergiert auch nicht von dieser Rechtsprechung.

    Da überdies im Streitfall keine besonderen tatsächlichen Umstände erkennbar sind, die die Teilleistungen bedingen oder prägen, ist die Frage, ob die Teilleistung der Außerordentlichkeit der Hauptentschädigungszahlung im Streitjahr entgegensteht, allein ausgehend von der Höhe der Teilleistungen zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 232, 471).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 11/09

    Zusammenballung, Teilleistung, Abfindung, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11
    Die Rechtsfrage nach der Schädlichkeit oder Unschädlichkeit von geringfügigen Teilleistungen im Hinblick auf die ermäßigte Besteuerung einer ganz überwiegenden Hauptentschädigungsleistung ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt; sie bestimmt sich --grundsätzlich ohne starre Prozentgrenze-- nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der individuellen Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471; sowie vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27; vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801); das Urteil des Finanzgerichts (FG) divergiert auch nicht von dieser Rechtsprechung.
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11
    Die Rechtsfrage nach der Schädlichkeit oder Unschädlichkeit von geringfügigen Teilleistungen im Hinblick auf die ermäßigte Besteuerung einer ganz überwiegenden Hauptentschädigungsleistung ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt; sie bestimmt sich --grundsätzlich ohne starre Prozentgrenze-- nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der individuellen Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471; sowie vom 25. August 2009 IX R 11/09, BFHE 226, 265, BStBl II 2011, 27; vom 11. Mai 2010 IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801); das Urteil des Finanzgerichts (FG) divergiert auch nicht von dieser Rechtsprechung.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 46/14

    Abfindung - Ermäßigte Besteuerung - Geringfügigkeit einer Teilauszahlung

    Eine starre Prozentgrenze (im Verhältnis der Teilleistungen zueinander oder zur Gesamtabfindung) sieht das Gesetz weder vor noch kann eine solche die gesetzlich geforderte Prüfung der Außerordentlichkeit im Einzelfall ersetzen (BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471, BStBl II 2012, 659; vom 8. April 2014 IX R 28/13, BFH/NV 2014, 1514; BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011 IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10

    Keine Steuerbegünstigung bei Abfindung in mehreren Teilbeträgen

    Dabei hat der Bundesfinanzhof in der Vergangenheit eine Teilleistung, die 10, 2% der Gesamtleistung entsprach, als nicht mehr geringfügig angesehen (BFH Beschluss vom 20. Juni 2011, IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682), während er bei einer Teilleistung von 1, 3% der Gesamtleistung die Unschädlichkeit bejahte (BFH Urteil vom 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011.27).
  • FG München, 15.04.2014 - 12 K 2449/12

    Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen

    Dabei wurde eine Teilleistung, die 10, 2% der Gesamtleistung entsprach, als nicht mehr geringfügig angesehen (BFH-Beschluss vom 20. Juni 2011, IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682), während eine Teilleistung von 1, 3% der Gesamtleistung unschädlich war (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 27).
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