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   BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09   

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BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09 (https://dejure.org/2009,8079)
BFH, Entscheidung vom 23.12.2009 - IX B 72/09 (https://dejure.org/2009,8079)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - IX B 72/09 (https://dejure.org/2009,8079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetzes ( EStG ) aufgrund fehlender Übergangsregelung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör bzgl. eines fehlenden Hinweises des Gerichtes auf seine Rechtsauffassung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Annahme eines unbeachtlichen Motivirrtums anstelle eines auch steuerrechtlich beachtlichen Inhaltsirrtums; Wegfall der Geschäftsgrundlage hinsichtlich eines gemischten Schenkungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Auch muss ein Beteiligter gerade bei --wie hier-- umstrittener Sach- und Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 562, unter 2. a, und vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, unter 4. b, jeweils m.w.N.).

    Zudem fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179; in BFH/NV 2008, 2022).

  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Dabei ist es für das Gericht nicht geboten, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern, zumal im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, unter 3. c).

    b) Soweit die Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) durch Übergehen von Beweisanträgen (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; in BFH/NV 2007, 80, m.w.N.) rügen, berücksichtigen sie zum einen nicht den maßgebenden, auf einer anderen Tatsachenfeststellung und Sachverhaltswürdigung beruhenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (s. schon unter 3. a); zum anderen haben die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretenen Kläger rügelos zur Sache verhandelt (s. Sitzungsprotokoll; zu dessen Beweiskraft § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO) und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 IV B 98/01, BFH/NV 2003, 326; in BFH/NV 2007, 80, unter 3. b).

  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Das FG ist aber weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, also dazu, die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, unter 3. a; vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, unter 2. a, jeweils m.w.N.).

    Auch muss ein Beteiligter gerade bei --wie hier-- umstrittener Sach- und Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 562, unter 2. a, und vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, unter 4. b, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Denn verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres wegen fehlender Übergangsregelung bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesänderung (1. Januar 1999) bezogen auf den Erwerb (31. Dezember 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die damals geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vom 15. Juli 2004 IX B 116/03, BFHE 206, 358, BStBl II 2004, 1000; Vorlage-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96

    Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Auf eine Spekulationsabsicht oder sonstige Motivation kommt es nicht an; sie ist kein Tatbestandsmerkmal der Norm (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BFHE 192, 88, BStBl II 2000, 469; Blümich/Glenk, EStG, § 23 Rz 8).
  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    b) Die Frage nach der Annahme eines unbeachtlichen Motivirrtums anstelle eines auch steuerrechtlich beachtlichen Inhaltsirrtums durch das FG sowie die Problematik eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage hinsichtlich des (gemischten) Schenkungsvertrags haben keine grundsätzliche Bedeutung, denn die Entscheidung darüber beruht auf der Würdigung der --regelmäßig wie auch vorliegend nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalls (s.a. § 119, § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) durch das FG als Tatsacheninstanz (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. August 2007 VIII B 36/06, BFH/NV 2007, 2293; vom 6. November 2008 XI B 172/07, BFH/NV 2009, 617, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Auch betreffen die von den Klägern vorgebrachten Einwendungen gegen die tatrichterliche Würdigung des streitigen Sachverhalts und die rechtliche Würdigung keinen Verfahrensmangel, sondern die Anwendung materiellen Rechts, die als solche nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186; vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110).
  • BFH, 15.07.2004 - IX B 116/03

    Zur rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Denn verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Streitjahres wegen fehlender Übergangsregelung bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesänderung (1. Januar 1999) bezogen auf den Erwerb (31. Dezember 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die damals geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 18. April 2008 IX B 6/08, BFH/NV 2008, 1329; vom 15. Juli 2004 IX B 116/03, BFHE 206, 358, BStBl II 2004, 1000; Vorlage-Beschluss vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Das FG ist aber weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, also dazu, die maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten vorher umfassend und im Einzelnen zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte, Schlussfolgerungen oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung im Voraus anzudeuten oder mitzuteilen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, unter 3. a; vom 18. Dezember 2007 XI B 178/06, BFH/NV 2008, 562, unter 2. a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 70/07

    Keine Divergenz bei fehlender Identität des Sachverhalts - Keine Zulassung der

    Auszug aus BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09
    Im Übrigen rügen die Kläger lediglich eine in der (vermeintlich) unzutreffenden Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung liegende fehlerhafte Rechtsanwendung; mit der Rüge solcher materiell-rechtlicher Fehler kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. November 2007 VIII B 70/07, BFH/NV 2008, 380; vom 14. Oktober 2009 IX B 86/09, juris).
  • BFH, 27.10.1998 - X B 115/97

    Divergenz; Verfahrensmängel

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 86/09

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Sachaufklärungspflicht - Verletzung

  • BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07

    Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens -

  • BFH, 29.10.2002 - IV B 98/01

    Darlegungserfordernis bei der Rüge eines Verfahrensmangels eines übergangenen

  • BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05

    Verfahrensmangel

  • BFH, 19.06.2009 - IX B 46/09

    Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die

  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

  • BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht;

  • BFH, 24.06.2008 - IX B 27/08

    Keine Divergenz bei anders gelagertem Sachverhalt - unzutreffende Umsetzung der

  • BFH, 06.09.2007 - III S 27/07

    Anhörungsrüge

  • BFH, 22.04.2008 - X B 67/07

    Anforderungen an schlüssige Sachaufklärungsrüge und Gehörsrüge - Verletzung des

  • BFH, 18.04.2008 - IX B 6/08

    Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die

  • BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11

    NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § 41

    Denn zum einen kommt es auf eine Spekulationsabsicht oder sonstige Motivation nicht an; sie ist kein Tatbestandsmerkmal des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932, unter 2.a).

    Die o.a. Rechtsfrage ist auch nicht grundsätzlich bedeutsam; denn die Entscheidung darüber beruht auf der Würdigung der --regelmäßig wie auch hier nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalls durch das FG als Tatsacheninstanz (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 932, unter 2.b).

  • FG Hessen, 03.05.2010 - 3 K 299/10

    Erfassung des Veräußerungsgewinns eines zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung durch

    Denn in diesen Fällen sei das mit der Anschaffung begründete Vertrauen in die bisher geltende Frist noch nicht im Sinne einer "Steuerentstrickung" verstärkt gewesen und daher gegenüber dem allgemeinen Interesse an dem alsbaldigen Wirksamwerden der gesetzlichen Neuregelung nicht schützenswert (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 15.07.2004 IX B 116/03, BStBl II 2004, 1000, und vom 23.12.2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932).
  • BFH, 28.07.2011 - IX B 47/11

    Grob schuldhaftes Handeln i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Keine grundsätzliche

    Die Würdigung der Einzelfallumstände ist aber nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 01.04.2014 - V B 45/13

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung: Grundsätzliche Bedeutung

    Die Würdigung der Einzelfallumstände ist aber nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung,

    Zum Dritten kommt es für die Frage, ob tatsächlich ein Verlust vorliegt, wenn es um die Abtretung einer uneinbringlichen Forderung unter "aus einem Topf wirtschaftenden" Ehegatten, ggf. als Drittaufwand, geht, auf die regelmäßig --so auch im Streitfall-- nicht klärungsbedürftigen Umstände des Einzelfalls an (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/ NV 2010, 932; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165).
  • BFH, 07.06.2011 - IX B 42/11

    Fehlerhafte Rechtsanwendung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

    Denn verfassungsrechtliche Bedenken bestehen jedenfalls dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist im Zeitpunkt der Gesetzesverkündung (31. März 1999) bezogen auf den Erwerb (22. Juli 1997) noch nicht abgelaufen war; insoweit ist das Vertrauen in die zuvor geltende zweijährige Spekulationsfrist nicht schutzwürdig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2009 IX B 46/09, BFH/NV 2009, 1437; vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932).
  • BFH, 23.12.2013 - III B 34/13

    Änderung eines Kindergeldbescheids

    Die Würdigung der Einzelfallumstände ist aber nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 IX B 72/09, BFH/NV 2010, 932; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165), selbst wenn dem FG hierbei ein Fehler unterlaufen sein sollte.
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