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   BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07   

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https://dejure.org/2009,7542
BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07 (https://dejure.org/2009,7542)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2009 - IX R 80/07 (https://dejure.org/2009,7542)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - IX R 80/07 (https://dejure.org/2009,7542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Instandsetzungsaufwendungen für Denkmalschutzobjekt während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; EStG § 22; EStG § 23
    Vorliegen von Werbungskosten bei Entstehung von Aufwendungen durch die Durchführung von Reparaturen durch einen Verkäufer im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für die Instandsetzung eines auf dem Grundstück befindlichen denkmalgeschützten Objekts während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Werbungskosten bei Entstehung von Aufwendungen durch die Durchführung von Reparaturen durch einen Verkäufer im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kaufvertraglich vereinbarte Instandsetzungsaufwendungen für Denkmalschutzobjekt während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Grundstücksveräußerung; Renovierungskosten; Reparaturkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 232
  • NZM 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07
    Daher können auch damit im Zusammenhang angefallene Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.).

    Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen; denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (BFH-Urteil in BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.).

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07
    Ein hinreichender Zusammenhang von Erhaltungsaufwendungen mit der Vermietungstätigkeit wird jedoch nicht dadurch hergestellt, dass zu behebende Schäden bereits vor einer Veräußerung des Mietobjekts festgestellt werden oder ihre Beseitigung in Aussicht genommen wird; maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Schadensbeseitigung (BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, unter II. 2. a) a.E.).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07
    Ein hinreichender Zusammenhang von Erhaltungsaufwendungen mit der Vermietungstätigkeit wird jedoch nicht dadurch hergestellt, dass zu behebende Schäden bereits vor einer Veräußerung des Mietobjekts festgestellt werden oder ihre Beseitigung in Aussicht genommen wird; maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Schadensbeseitigung (BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, unter II. 2. a) a.E.).
  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 290 veröffentlichtem Urteil ab.
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