Rechtsprechung
BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
InsO § 251 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umgehung der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch einen Insolvenzplan; Antrag auf Aussetzung des Verfahrens während der Dauer eines gegen den Schuldner geführten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens
- zvi-online.de
InsO § 251 Abs. 2
Pflicht des Gläubigers zur Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch den Insolvenzplan - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umgehung der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch einen Insolvenzplan; Antrag auf Aussetzung des Verfahrens während der Dauer eines gegen den Schuldner geführten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antrag auf Aussetzung befreit nicht von Obliegenheiten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Glaubhaftmachung der Schlechterstellung durch Insolvenzplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Insolvenzplan und das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 26.11.2008 - 63 IN 150/05
- LG Duisburg, 11.05.2009 - 7 T 16/09
- BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 292
- MDR 2010, 407
- NZI 2010, 226
- NZI 2010, 36
- WM 2010, 226
- DB 2010, 727
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw. …
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09
Diese Voraussetzungen soll das Insolvenzgericht davor bewahren, dass ein Antrag, der auf bloße Vermutungen gestützt wird, zu aufwendigen Ermittlungen durch das Gericht führt (BGH, Beschl. v. 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336, 1337 Rn. 13; BT-Drucks. 12/2443 S. 212).Eine Glaubhaftmachung kann gemäß § 4 InsO, § 294 Abs. 2 ZPO nur auf präsente Beweismittel gestützt werden (BGHZ 156, 139, 141; Beschl. v. 19. Mai 2009, aaO Rn. 14).
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
- BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06
Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im …
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09
Mit Rücksicht auf seine Eilbedürftigkeit kommt die Aussetzung eines Insolvenzverfahrens nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132, 1133 Rn. 12). - BGH, 14.05.2009 - IX ZB 33/07
Zulässigkeit des Setzens einer Frist zur Nachholung der Glaubhaftmachung eines im …
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09
Darum kann dem Antragsteller auch im Rahmen des § 251 Abs. 2 InsO keine weitere Frist zur Glaubhaftmachung seiner wirtschaftlichen Schlechterstellung zugebilligt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 33/07, WM 2009, 1294). - BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06
Anforderungen an die Form eines Widerspruchs gegen den Insolvenzplan
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09
Der Gläubiger muss also Tatsachen vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 4 InsO, § 294 ZPO) einer Schlechterstellung durch den Insolvenzplan ergibt (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 10/06, ZInsO 2007, 442, 443 Rn. 9, 14).
- AG Bonn, 27.05.2014 - 99 IN 153/13
Widerspruch gegen Insolvenzplan, Benachteiligung durch den Insolvenzplan
Zu einer auf konkrete Tatsachen gestützten Darlegung hätte es bedurft, Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, aus denen sich zumindest die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Schlechterstellung durch den Insolvenzplan gegenüber einer Regelabwicklung ergibt (BGH ZInsO 2010, 131, 132;… HambKomm/Thies, aaO., § 251 Rn. 10). - LG Stade, 29.12.2017 - 7 T 151/17
Wesentliche Schlechterstellung; Liquidationsszenario; übertragene Sanierung; …
Zwar trifft zu, dass mit Rücksicht auf seine Eilbedürftigkeit die Aussetzung eines Insolvenzverfahrens nicht in Betracht kommt (…BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 141/06, WM 2007, 1132, 1133 Rn. 12) und eine Glaubhaftmachung daher gemäß § 4 InsO, § 294 Abs. 2 ZPO nur auf präsente Beweismittel gestützt werden und dem Antragsteller im Rahmen des § 251 Abs. 2 InsO keine weitere Frist zur Glaubhaftmachung seiner wirtschaftlichen Schlechterstellung zugebilligt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/09 -" Rn. 11, juris). - LG Nürnberg-Fürth, 17.07.2023 - 4 T 3814/23
Sofortige Beschwerde gegen Unternehmensrestrukturierungsplan
Der Beschwerdeführer muss gemäß § 38 StaRUG i. V. m. § 294 ZPO Tatsachen vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass sie zutreffen (BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 210/09; BGH, Beschluss vom 26.01.2022 - XII ZB 227/21; BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - IX ZB 124/09;… Jungmann in MüKo StaRUG, 1. Auflage 2023, § 66 Rn. 84, 85, § 64 Rn. 98).