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BGH, 06.10.2005 - IX ZB 417/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Art. 103 Abs. 1 GG; § 577 Abs. 4 Satz 1, § 128 Abs. 4 ZPO, § 13 Abs. 1 Satz 1 AVAG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei Wiedereröffnung der Beschwerdeinstanz nach erfolgreicher Rechtsbeschwerde; Pflicht zur Mitteilung der Rückkehr von Akten vom Rechtsbeschwerdegericht
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 128 Abs. 4; ; AVAG § 13 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des rechtlichen Gehörs nach Aufhebung und Zurückverweisung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1727
- MDR 2006, 309
- MDR 2006, 409
- WM 2006, 106
- BB 2005, 2776
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01
Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 417/02
Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin hat der Senat den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen, weil der Beschluss des Beschwerdegerichts nicht mit gesetzmäßigen Gründen versehen war (BGH, Beschl. v. 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648). - BVerfG, 06.06.1986 - 1 BvR 574/86
Rechtliches Gehör - Äußerung ohne Fristsetzung - Konkurs - Mitwirkungspflicht - …
Auszug aus BGH, 06.10.2005 - IX ZB 417/02
Eine Frist von zwei Wochen reicht zwar in einem Beschwerdeverfahren regelmäßig noch aus, um einer Partei Gelegenheit zu geben, auch ohne gerichtliche Aufforderung auf einen Schriftsatz der Gegenseite zu erwidern, jedenfalls wenn dieser nur Rechtsausführungen enthält und zusätzliche Informationen des Verfahrensbevollmächtigten durch die Partei nicht erforderlich sind (BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337;… Zöller/Gummer, aaO § 571 Rn. 15).
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18
Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz
Bei der Frage, ob die Erledigung des Rechtsstreits durch die Erhebung der Verjährungseinrede verzögert wird, ist auch zu berücksichtigen, dass die Parteien nach Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht ohnehin erneut Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten müssen (vgl. BGH 6. Oktober 2005 - IX ZB 417/02 - zu II der Gründe;… MüKoZPO/Krüger 5. Aufl. § 563 Rn. 6) .