Rechtsprechung
BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Wolters Kluwer
Notwendiger Umfang eines Verzeichnisses über Forderungen gegen den Schuldner eines Insolvenzverfahrens gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO) in Bezug auf die Gewährung einer Restschuldbefreiung; Auflistung bestrittener Forderungen im Verzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. ...
- zvi-online.de
InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3, § 290 Abs. 1 Nr. 6
Verpflichtung des Schuldners auch zur Angabe bestrittener Forderungen im Forderungsverzeichnis - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Restschuldbefreiungsversagung - Anforderungen an Forderungsverzeichnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Restschuldbefreiung; Gläubigerverzeichnis; Angabe von bestrittenen Forderungen; Verschweigen von bestrittenen Forderungen; grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschweigen führt zur Versagung der Restschuldbefreiung; Insolvenz; Verbraucherinsolvenz
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Pflicht des Schuldners zur Angabe auch der bestrittenen Forderungen im Forderungsverzeichnis; zur groben Fahrlässigkeit bei Verschweigen einer solchen Forderung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 Abs. 1; InsO § 305 Abs. 1
Notwendiger Umfang eines Verzeichnisses über Forderungen gegen den Schuldner eines Insolvenzverfahrens gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO in Bezug auf die Gewährung einer Restschuldbefreiung; Auflistung bestrittener Forderungen im Verzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angabe der Forderungen, deren Bestehen bestritten wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Insolvenzschulder und seine Gläubiger
- bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Insolvenzrecht - Restschuldbefreiung - Umfang eines Verzeichnisses über Forderungen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Restschuldbefreiung - Wer schweigt, verliert
Verfahrensgang
- AG Landshut, 25.01.2008 - 4 IK 445/02
- LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
- BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08
- BGH, 16.09.2009 - IX ZB 63/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 60
- MDR 2009, 1308
- NZI 2009, 562
- WM 2009, 1518
- Rpfleger 2009, 587
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 31.07.2013 - IX ZA 37/12
Versagung der Restschuldbefreiung: Verletzung von Auskunfts- und …
Das Beschwerdegericht hat schließlich auch beachtet, dass der verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 8. Januar 2009, aaO Rn. 21; vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, ZVI 2009, 510 Rn. 15;… FK-InsO/Ahrens, aaO Rn. 61;… D. Fischer, aaO Rn. 89 ff) gerade im Streitfall besonderer Beachtung bedarf. - BGH, 16.07.2020 - IX ZB 77/18
Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung von Auskunfts- und …
Ein Rechtsirrtum des Schuldners über seine Verpflichtung, auch die Versicherungsverträge mitzuteilen, die der Versorgung seiner Ehefrau dienen sollten oder ein Bezugsrecht für seine Kinder vorsahen, stünde der Annahme grober Fahrlässigkeit nicht entgegen, weil es sich dabei nicht um einen nachvollziehbaren Rechtsirrtum handeln würde (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, NJW-RR 2010, 60 Rn. 14). - BGH, 01.12.2011 - IX ZB 260/10
Restschuldbefreiung: Versagungsgrund bei unrichtigen Angaben über die …
aa) Der Begriff der groben Fahrlässigkeit (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, ZInsO 2006, 370 Rn. 9 mwN;… vom 19. März 2009 - IX ZB 212/08, ZInsO 2009, 786 Rn. 7; vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, NZI 2009, 562 Rn. 13;… vom 17. März 2011 - IX ZB 174/08, ZInsO 2011, 836 Rn. 9) ist ein Rechtsbegriff.
- BGH, 08.10.2009 - IX ZB 257/08
Anforderungen an die Gläubger hinsichtlich der Stellung eines Versagungsantrages …
In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, was unter grober Fahrlässigkeit im Sinne des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO zu verstehen ist (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, ZInsO 2009, 1459, 1460 Rn. 13;… v. 19. März 2009 - IX ZB 212/08, ZInsO 2009, 786, 787 Rn. 7 m.w.H.).Der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt nur, ob der Richter den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2009 aaO).
Zwar darf bei ganz unwesentlichen Verstößen die Restschuldbefreiung nicht versagt werden (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2004 - IX ZB 132/04, ZInsO 2005, 146; v. 2. Juli 2009 aaO S. 1461 Rn. 15).
- BGH, 18.06.2015 - IX ZB 86/12
Restschuldbefreiungsverfahren für einen GmbH-Geschäftsführer: Befugnis des …
Ob es dem Gläubiger gelingt, seine Forderung noch rechtzeitig anzumelden, ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, NZI 2009, 562 Rn. 16;… vom 28. Juni 2012, aaO).Auch die Tatsache, dass der Schuldner die verfahrensgegenständliche Forderung bestritten hat, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, diese in das gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorzulegende Verzeichnis aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009, aaO Rn. 7 ff).
Der Beurteilung des Schuldners unterliegt es grundsätzlich nicht, Angaben deshalb zu unterlassen, weil er sie für seine Gläubiger als bedeutungslos erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, WM 2004, 1840, 1841; vom 2. Juli 2009, aaO Rn. 10).
- BGH, 11.05.2010 - IX ZB 167/09
Aufhebung der Verfahrenskostenstundung durch das Insolvenzgericht: Grob …
Das Ergebnis, zu dem er gelangt ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt worden ist oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (…BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, NZI 2006, 299 Rn. 9;… v. 27. September 2007 - IX ZB 243/06, NZI 2007, 733, 734 Rn. 10; v. 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, NZI 2009, 562, 563 Rn. 13)."Grobe Fahrlässigkeit" beschreibt ein Verhalten, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben worden sind und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte; es handelt sich um eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung (…BGH, Beschl. v. 9. Februar 2006, aaO Rn. 10;… v. 27. September 2007, aaO Rn. 9; v. 2. Juli 2009, aaO; jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 28.06.2012 - IX ZB 259/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Nichtaufnahme eines Gläubigers in das …
Es reicht vielmehr aus, dass die Pflichtverletzung ihrer Art nach geeignet ist, die Befriedigung der Gläubiger zu gefährden (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 174/03, NZI 2004, 633, 634; vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, NZI 2009, 562 Rn. 16;… vom 24. März 2011 - IX ZB 80/09, ZInsO 2011, 835 Rn. 3).Ob es dem Gläubiger gelungen ist, seine Forderung noch rechtzeitig anzumelden, ist unerheblich (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009, aaO;… vom 24. März 2011, aaO).
- BGH, 07.10.2010 - IX ZA 29/10
Restschuldbefreiung: Schuldhaftes Verschweigen der gerichtlichen Verfolgung einer …
Das ist gefestigte Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, NZI 2009, 562, Rn. 10 m.w.N.).Der Senat könnte die Einschätzung des Beschwerdegerichts, die Schuldnerin habe "zumindest grob fahrlässig" gehandelt, in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfen, ob das Beschwerdegericht den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BGH, Beschl. v. 2. Juli 2009 aaO S. 563 Rn. 13).
Das Beschwerdegericht hat schließlich auch beachtet, dass der verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (…vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08 aaO, S. 255 Rn. 21; v. 2. Juli 2009 aaO Rn. 15) gerade im Streitfall besonderer Beachtung bedarf.
- AG Köln, 03.09.2020 - 74 IN 7/15
Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Versagung der Restschuldbefreiung, …
Angesichts dieses Verhaltens der Schuldnerin war die Versagung auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 02.07.2009, IX ZB 63/08) auszusprechen: Wo die Wesentlichkeitsgrenze verläuft, ist keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, sondern vom jeweiligen Einzelfall abhängig (BGH, Beschl. v. 09.12.2004, IX ZB 132/04; v. 07.10.2010, IX ZA 29/10). - BGH, 17.03.2011 - IX ZB 174/08
Restschuldbefreiung: Versagung wegen unterlassener Offenbarung einer zwischen …
Der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt nur, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - IX ZB 63/08, WM 2009, 1518 Rn. 13). - BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/09
Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen für die Versagung der …
- BGH, 13.01.2011 - IX ZB 163/10
Restschuldbefreiung: Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners
- LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17
Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten eines Schuldners hinsichtlich …
- BGH, 16.09.2010 - IX ZB 128/09
Restschuldbefreiung: Qualifiziertes Verschulden des Schuldners beim Irrtum über …
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 50/08
Grobe Fahrlässigkeit des Schuldners im Falle des Verschweigens einer als …
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 149/09
Beachtung des Rechtsbegriffs der groben Fahrlässigkeit durch das Gericht i.R.d. …
- LG Memmingen, 28.01.2013 - 43 T 106/13
Insolvenzverfahren: Pflicht des wegen einer Straftat verurteilten Schuldners zur …
Rechtsprechung
BGH, 16.09.2009 - IX ZB 63/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Umfang der Nachprüfungspflicht eines Gerichtes i.R.e. Beschwerdeentscheidung bei Behauptung neuer Tatsachen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 559; ZPO § 577 Abs. 2 S. 4
Umfang der Nachprüfungspflicht eines Gerichtes i.R.e. Beschwerdeentscheidung bei Behauptung neuer Tatsachen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landshut, 25.01.2008 - 4 IK 445/02
- LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08
- BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08
- BGH, 16.09.2009 - IX ZB 63/08 (1)