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   BGH, 10.07.2008 - IX ZR 52/06 (1)   

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BGH, 10.07.2008 - IX ZR 52/06 (1) (https://dejure.org/2008,10089)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - IX ZR 52/06 (1) (https://dejure.org/2008,10089)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06 (1) (https://dejure.org/2008,10089)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchsetzbarkeit der Aufrechnung einer zweifachen Gebühr mit Gegenforderungen aus einer Tätigkeit als Freiberufler

  • Judicialis

    GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 66; ; JBeitrO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; JBeitrO § 8 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66; JBeitrO § 8 Abs. 1 S. 1, 2
    Geltendmachung von Gegenforderungen gegen den Kostenanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.09.2008 - III ZR 198/05

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz für ein

    Sie ist entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO nur zulässig, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist (z.B.: BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06 - juris Rn. 2 und vom 24. November 2005 - I ZR 91/04 - juris Rn. 3).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    cc) Die Einwendung der Aufrechnung ist im Verfahren nach § 66 GKG über die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO unzulässig, wenn die Gegenforderung des Kostenschuldners - wie hier - weder anerkannt noch rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2008 - IX ZR 52/06, juris).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung

    Insoweit gilt für die Auslegung eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutz als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung Entsprechendes wie für die Auslegung von gegen die Vollstreckung oder den Ansatz von Gerichtskosten gerichteten Anträgen, Klagen oder Gegenklagen als Erinnerungen nach § 8 JBeitrO oder nach § 66 Abs. 1 GKG (vgl. Sächsisches FG vom 21. April 2010 3 Ko 531/10, Juris; Bundesgerichtshof -BGH- vom 10. Juli 2008 IX ZR 52/06, Juris; Hartmann, Kostengesetze, 41. A., § 19 GKG Rd. 7).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2010 - 9 W 357/09

    Prozesskostenhilfe: Bedürftigkeit bei der Klage eines Nachlasspflegers für

    Solche können in dem vorliegenden Verfahren nach § 66 GKG erst recht keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, RVGreport 2009, 37; BVerwG, Beschl.v. 23. November 2009, 2 KSt 2/09).
  • BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten bzgl. Berücksichtigung von

    Im Erinnerungsverfahren gegen einen Gerichtskostenansatz findet die Aufrechnung des Kostenschuldners mit Gegenforderungen nur dann Berücksichtigung, wenn diese Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06, juris Rn. 2).
  • LSG Bayern, 08.02.2016 - L 15 SF 48/16

    Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren und § 21 GKG

    Auch der BGH hat im Beschluss vom 10.07.2008, Az.: IX ZR 52/06, darauf hingewiesen, dass eine Aufrechnung nur dann ausnahmsweise im Zusammenhang mit § 66 GKG relevant sein kann, wenn die Gegenforderung des Kostenschuldners entweder anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Insoweit gilt für die Auslegung eines Antrags im vorläufigen Rechtsschutz als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung Entsprechendes wie für die Auslegung von gegen die Vollstreckung oder den Ansatz von Gerichtskosten gerichteten Anträgen, Klagen oder Gegenklagen als Erinnerungen nach § 8 JBeitrO oder nach § 66 Abs. 1 GKG (vgl. Sächsisches FG vom 21. April 2010 3 Ko 531/10 , [...]; BGH vom 10. Juli 2008 IX ZR 52/06 , [...]; Hartmann, Kostengesetze, 41. A., § 19 GKG Rd. 7).
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   BGH, 20.03.2008 - IX ZR 52/06   

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BGH, 20.03.2008 - IX ZR 52/06 (https://dejure.org/2008,13767)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2008 - IX ZR 52/06 (https://dejure.org/2008,13767)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2008 - IX ZR 52/06 (https://dejure.org/2008,13767)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

    Auszug aus BGH, 20.03.2008 - IX ZR 52/06
    Zur Wahrung seiner Rechte hätte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten um Schriftsatznachlass nachsuchen müssen, falls er zu den Gebührenforderungen noch vortragen wollte (vgl. BGH, Urt. v. 11. Januar 2007 - IX ZR 31/05, ZIP 2007, 435, 437, insoweit in BGHZ 170, 276 ff nicht abgedruckt).
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