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   BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09   

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https://dejure.org/2009,12390
BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09 (https://dejure.org/2009,12390)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2009 - IX B 81/09 (https://dejure.org/2009,12390)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2009 - IX B 81/09 (https://dejure.org/2009,12390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beweiskraft einer Privaturkunde und des Sitzungsprotokolls; Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 416

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ZPO § 416
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht als (verzichtbarer) Verfahrensmangel durch Übergehen eines Beweisantrages oder durch Unterlassen einer Amtsermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG, wenn die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten erörtert wurde; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; formelle Beweiskraft einer Privaturkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO durch Übergehen eines Beweisantrages oder durch Unterlassen einer Amtsermittlung (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, unter 4. a, m.w.N.) rügen, ist dieser Verstoß nicht gegeben.

    Gleichwohl haben die --in der mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretenen-- Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 2022, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09
    Im Kern rügen die Kläger lediglich eine (vermeintlich) unzureichende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, unter 4.).
  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09
    Im Kern rügen die Kläger lediglich eine (vermeintlich) unzureichende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084, unter 4.).
  • BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht;

    Auszug aus BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09
    Auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 22.03.2001 - IV B 113/99

    Ordnungsmäßig erteilte Quittung; Beweiskraft

    Auszug aus BFH, 04.09.2009 - IX B 81/09
    Zwar genießt das angezogene Maklerschreiben die formelle Beweiskraft des § 416 der Zivilprozessordnung (ZPO), diese Beweiskraft ergreift aber nicht auch den Inhalt der Erklärung (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 67. Aufl., § 416 Rz 8); insoweit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2001 IV B 113/99, BFH/NV 2001, 1135).
  • BFH, 09.01.2013 - I R 33/11

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem

    Dem Beweisantrag der Klägerin in dem vorbereitenden Schriftsatz vom 4. April 2007, einen noch namentlich zu benennenden Mitarbeiter zur Belastbarkeit der Pfandkonten zu hören, musste das FG --ungeachtet der aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung nicht ersichtlichen Rüge der Nichterhebung des Beweises (vgl. zur Beweiskraft des Protokolls BFH-Beschlüsse vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50)-- schon deshalb nicht nachkommen, weil ein auf die Erhebung des Zeugenbeweises gerichteter Beweisantrag die zu vernehmenden Zeugen individuell benennen muss.
  • BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50, unter 2.b, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.2010 - IX S 7/10

    Anhörungsrüge: Sitzungsprotokoll, Inhalt und Beweiskraft - Verspätetes Vorbringen

    Auch wurde nicht vorgetragen, dass die Protokollierung einer diesbezüglichen Rüge des Klägers wegen Nicht-Protokollierung und auch die "kategorische" Ablehnung der (vermeintlich) beantragten Beweiserhebung bzw. weiteren Sachaufklärung vom Kläger verlangt worden ist oder weshalb solche Rügen in der mündlichen Verhandlung nicht möglich waren (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50).
  • BFH, 03.12.2014 - IX B 90/14

    Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei noch andauernder Liquidation

    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50, unter 2.b, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2012 - V B 10/11

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche

    Auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50; in BFH/NV 2008, 2022; vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

    Gleichwohl hat der --fachkundig vertretene-- Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit sein Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 2022, und vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.04.2013 - V B 122/11

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland,

    Gleichwohl hat die in der mündlichen Verhandlung sachkundig vertretene Familienkasse rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2011 VIII B 2/11, BFH/NV 2011, 1525; vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50).
  • BFH, 31.03.2016 - IX B 78/15

    Verzicht auf mündliche Verhandlung und Schätzung des FG als Verfahrensfehler

    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2009 IX B 81/09, BFH/NV 2010, 50, unter 2.b, m.w.N.).
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