Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6483
BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05 (https://dejure.org/2006,6483)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - IX ZR 107/05 (https://dejure.org/2006,6483)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - IX ZR 107/05 (https://dejure.org/2006,6483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Sprungrevision; Anfechtbarkeit der Verrechnung einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Inkongruenz einer Verrechnungen

  • Judicialis

    ZPO § 566 Abs. 1; ; ZPO § 566 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Forderungen im Kontokorrentverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05
    Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage ist durch das in BGHZ 150, 122 abgedruckte Urteil des Senats vom 7. März 2002 bereits entschieden.

    Hierdurch hat die Beklagte die sie treffenden Pflichten aus der Giro- und der Kontokorrentabrede eingehalten (vgl. dazu BGHZ 150, 122, 126 ff).

    Denn für eine Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO kommt es auf den Betrag an, um den die verrechneten Einzahlungen in diesem Zeitraum die Auszahlungen überstiegen (BGHZ 150, 122, 127).

    Entsprechend verhielt es sich auch in dem bereits mehrfach angeführten Urteil des Senats vom 7. März 2002 (BGHZ 150, 122, 133); der Senat hat gleichwohl die Abweisung der Klage gebilligt.

  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05
    Indem sie auf diese Weise den Giroverkehr fortsetzte, handelte sie vertragsgemäß, also kongruent (vgl. BGHZ aaO S. 129; BGH, Urt. v. 17. Juni 2004 - IX ZR 124/03, WM 2004, 1576, 1577).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05
    Erst wenn die Bank Verfügungen des Kunden nicht mehr in der vereinbarten Weise zulässt, kann sie mit Verrechnungen vertragswidrig, also inkongruent im Sinne des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO handeln, soweit dadurch im Ergebnis ihre Darlehensforderung vor deren Fälligkeit durch die saldierten Gutschriften zurückgeführt wird (BGH, Urt. v. 17. Juni 2004 - IX ZR 2/01, WM 2004, 1575 f).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02

    Wertgrenze für Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05
    Aus dem gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO gegenwärtig geltenden Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde für Rechtssachen mit einer Beschwer, die 20.000 EUR nicht übersteigt, lässt sich keine Beschränkung der Sprungrevision für Sachen innerhalb dieses Wertbereichs entnehmen (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, WM 2002, 2408 f).
  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 457/00

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem negativen Saldo eines

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - IX ZR 107/05
    Denn sie ermöglichte der Schuldnerin, weiter in der vereinbarten Weise Verfügungen vorzunehmen, indem sie den vertraglich eingeräumten Kreditrahmen offen hielt (vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 457/00, ZIP 2005, 585, 586).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 100/10

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungszeitraum bei Inkongruenz von Verrechnungen im

    Die Kongruenzfrage kann hierbei innerhalb des Anfechtungszeitraums für den gleichen Betrag nur einheitlich beantwortet werden (BGH, Urteil vom 7. März 2002 - IX ZR 223/01, BGHZ 150, 122, 133 letzter Absatz der Entscheidung; Beschluss vom 6. April 2006 - IX ZR 107/05, juris Rn. 9; Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 212/06, NZI 2008, 184 Rn. 17; zur Möglichkeit betragsmäßiger Abspaltungen siehe auch Kayser, FS Gero Fischer 2008 S. 267, 275).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 212/06

    Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits; Berechnung des

    Allein in diesem Umfang hat die Bank den Schuldner letztlich nicht wieder über die Eingänge verfügen lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZR 107/05, Umdruck Rn. 9).

    Hierdurch verloren entgegen der Auffassung der Klägerin die diesen Sollständen zeitlich vorausgehenden Kontobewegungen, soweit sie im Anfechtungszeitraum stattfanden, nicht ihre Bedeutung (vgl. BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - IX ZR 107/05, aaO).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 7/10

    Insolvenzanfechtung: Bestimmung des Tagessaldos bzw. des Sollstandes im

    Demnach kommt es grundsätzlich darauf an, welchen Saldo das Konto am 12.01.2007 um 0.00 Uhr hatte, wobei der Bundesgerichtshof im Urteil vom 07.03.2002 (a.a.O., Rz. 24, zitiert nach juris) auf den "Tagessaldo" abstellt, in anderen Entscheidungen auf den "Sollstand" (BGH, Beschluss vom 27.03.2008, IX ZR 29/07, Rz. 3; Beschluss vom 06.04.2006, IX ZR 107/05, Rz. 9; Urteil vom 15.11.2007, IX ZR 212/06, Rz. 17; Urteil vom 25.01.2001, IX ZR 6/00, Rz. 34, 35: "Sollsaldo"; alle zitiert nach juris) des jeweiligen Tages, der dem durch seine Zahl entspricht, an dem der Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht eingegangen ist.
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 355/06

    Insolvenzanfechtung: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung von

    Schließlich spricht auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.04.2006 - IX ZR 107/05 - für diese Auslegung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht