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BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Revision - Verjährung - Hemmung - Kein Einschlafenlassen von Verhandlungen
- Judicialis
ZGB-DDR § 477 Abs. 1 Ziff. 6; ; BGB § 852 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begiff der Verhandlungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89
Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen
Auszug aus BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00
Ein derartiges "Einschlafenlassen" durch den Ersatzberechtigten wird insbesondere dann angenommen, wenn er den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (…BGH, Urt. v. 7. Januar 1986 - VI ZR 203/84, NJW 1986, 1337, 1338; v. 6. März 1990 - VI ZR 44/89, NJW-RR 1990, 664, 665). - BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84
Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause
Auszug aus BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00
Ein derartiges "Einschlafenlassen" durch den Ersatzberechtigten wird insbesondere dann angenommen, wenn er den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH, Urt. v. 7. Januar 1986 - VI ZR 203/84, NJW 1986, 1337, 1338; v. 6. März 1990 - VI ZR 44/89, NJW-RR 1990, 664, 665).
- OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14
Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des …
Dies setzt jedoch voraus, dass der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH r + s 1986, 154; NJW-RR 1990, 664; Beschl. v. 29.03.2001 - IX ZR 256/00 [juris]).