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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.2005 - IX B 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14350
BFH, 13.01.2005 - IX B 138/04 (https://dejure.org/2005,14350)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2005 - IX B 138/04 (https://dejure.org/2005,14350)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - IX B 138/04 (https://dejure.org/2005,14350)
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  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - IX B 138/04
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang geltend macht, das FG habe zu Unrecht die im Vorlagebeschluss des Senats vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) geäußerte Rechtsauffassung im Streitfall unberücksichtigt gelassen, ist darauf hinzuweisen, dass die den Gegenstand des Vorlagebeschlusses bildende Rechtslage mit der im Streitfall nicht vergleichbar ist.
  • BFH, 03.10.1969 - III R 44/69

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Finanzamt als Revisionskläger - …

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - IX B 138/04
    Sollte der Prozessbevollmächtigte des Klägers geglaubt haben, mit dem Einreichen der Beschwerdebegründung bis zur Mitteilung des Aktenzeichens des BFH warten zu können, rechtfertigt dieser Irrtum keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Beschluss vom 3. Oktober 1969 III R 44/69, BFHE 97, 238, BStBl II 1970, 95, betr.
  • BFH, 24.04.2008 - IX B 164/07

    Ablauf der NZB-Begründungsfrist; Eingangszeitpunkt von Telefax-Sendungen; …

    Ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten müssen sich die Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78; vom 13. Januar 2005 IX B 138/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BFH, 01.10.2008 - IX B 100/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist: …

    Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten muss sich der Steuerpflichtige wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78; vom 13. Januar 2005 IX B 138/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BGH, 10.03.2020 - AnwZ (Brfg) 67/19

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung …

    Folglich trifft den Kläger an der nicht fristgerechten Begründung seines Rechtsmittels Verschulden (…ebenso: BFH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - IV R 115/82, juris Rn. 2;… vom 4. November 1988 - V R 117/87, juris Rn. 17 und vom 13. Januar 2005 - IX B 138/04, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 31.08.2020 - 2 U 193/20

    Verwerfung einer Berufung Verfristete Berufungsbegründung …

    Die hinreichende Bestimmtheit und Zuordenbarkeit eines Schriftsatzes, der die Berufungsbegründung enthält, wäre beim OLG durch die Angabe des erstinstanzlichen Aktenzeichens gewahrt gewesen (BGH (Senat für Anwaltssachen), Beschluss vom 10.03.2020, BeckRS 2020, 9042 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 13.01.2005 - IX B 138/04, BeckRS 2005, 25007523 m. w. N.).
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