Rechtsprechung
| BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler
- openjur.de
Überschießender Sachantrag; Beweiserhebung; FG-Verfahrensfehler
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2
Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler - rechtsinformationen.bund.de
Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Zurückweisung einer Revision wegen Geltendmachung von die Zulassung der Revision nicht rechtfertigender materieller Fehlern - datenbank.nwb.de
Ein über den Antrag auf Zulassung der Revision gestellter Antrag zur Sache ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unzulässig; dem Finanzamt unterlaufene Verfahrensmängel keine Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.06.2009 - 14 K 4246/06
- BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 23.11.2004 - IX R 59/01
Überquotale Übernahme von Aufwendungen eines Gesellschafters: Zurechnung …
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Rn. 5 c) Zudem ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass zum einen die von den Klägerinnen vorgebrachte mündliche Finanzierungs- und Aufteilungsabrede hinsichtlich der streitigen Sonderwerbungskosten, sollte sie getroffen worden sein, einem Fremdvergleich nicht standhalte; zum anderen sei auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung zur disquotalen Kostentragung (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, und IX R 12/04, BFH/NV 2005, 851, …sowie vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247) mangels durchsetzbarem Erstattungsanspruch eine familiär veranlasste Zuwendung gegeben. - BFH, 20.01.2009 - IX R 18/07
Überquotale Aufwandstragung durch Miteigentümer
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Rn. 5 c) Zudem ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass zum einen die von den Klägerinnen vorgebrachte mündliche Finanzierungs- und Aufteilungsabrede hinsichtlich der streitigen Sonderwerbungskosten, sollte sie getroffen worden sein, einem Fremdvergleich nicht standhalte; zum anderen sei auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung zur disquotalen Kostentragung (…vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, und IX R 12/04, BFH/NV 2005, 851, sowie vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247) mangels durchsetzbarem Erstattungsanspruch eine familiär veranlasste Zuwendung gegeben. - BFH, 23.11.2004 - IX R 12/04
GbR: disquotal getragene Aufwendungen eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Rn. 5 c) Zudem ist das FG zu dem Ergebnis gelangt, dass zum einen die von den Klägerinnen vorgebrachte mündliche Finanzierungs- und Aufteilungsabrede hinsichtlich der streitigen Sonderwerbungskosten, sollte sie getroffen worden sein, einem Fremdvergleich nicht standhalte; zum anderen sei auf der Grundlage der BFH-Rechtsprechung zur disquotalen Kostentragung (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 59/01, BFHE 208, 203, BStBl II 2005, 454, und IX R 12/04, BFH/NV 2005, 851, …sowie vom 20. Januar 2009 IX R 18/07, BFH/NV 2009, 1247) mangels durchsetzbarem Erstattungsanspruch eine familiär veranlasste Zuwendung gegeben.
- BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, …
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Auch im Übrigen setzen die Klägerinnen nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens lediglich ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG und rügen --nach Art einer Revisionsbegründung und aufgrund abweichender Tatsachenbewertung-- die (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler und mithin die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144; vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350). - BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Auch im Übrigen setzen die Klägerinnen nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens lediglich ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG und rügen --nach Art einer Revisionsbegründung und aufgrund abweichender Tatsachenbewertung-- die (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler und mithin die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144;… vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350). - BFH, 09.05.2007 - IX B 218/06
Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes "Fortbildung des Rechts" und von …
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Rn. 3 2. a) Soweit die Klägerinnen Verfahrensmängel auf Seiten des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) bemängeln, handelt es sich nicht um Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; das sind nur Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 XI B 204/07, BFH/NV 2008, 1171; vom 9. Mai 2007 IX B 218/06, BFH/NV 2007, 1526). - BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07
Keine Zulassung der Revision wegen Fehler des Finanzamts im Besteuerungsverfahren
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09
Rn. 3 2. a) Soweit die Klägerinnen Verfahrensmängel auf Seiten des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) bemängeln, handelt es sich nicht um Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; das sind nur Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 XI B 204/07, BFH/NV 2008, 1171;… vom 9. Mai 2007 IX B 218/06, BFH/NV 2007, 1526).
- BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren …
Rn. 2 1. Der über den Antrag, die Revision zuzulassen, hinaus gestellte Revisionsantrag (…im Schriftsatz vom 15. Mai 2012, S. 2 oben) ist unzulässig, da mit der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassung der Revision (oder eine Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht --FG--, § 116 Abs. 6 FGO) erreicht werden kann, nicht aber die unmittelbare Durchsetzung des Revisionsbegehrens in Gestalt eines entsprechenden Sachantrags (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922;… vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115). - BFH, 15.04.2013 - IX B 169/12
NZB: Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung
Rn. 5 Schließlich sind Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, nicht aber solche der Finanzbehörden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 2010 IX B 153/09, BFH/NV 2010, 922;… vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
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