Rechtsprechung
| BFH, 27.03.1995 - IX B 166/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 14.10.1997 - III R 95/96
Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung bei Behinderten
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 3 Satz 3 EStG ist jedenfalls für das Jahr 1994 nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden (BFH-Urteil vom 8. August 1997 VI R 158/90, nicht veröffentlicht -- NV --; vgl. auch den zu dieser Frage ergangenen BFH-Beschluß nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1995 IX B 166/94, NV; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 14. November 1995 2 BvR 1372/95, Der Steuer-Eildienst 1996, 50). - BFH, 30.10.1998 - III B 56/98
Prozessvollmacht; Verletzung des Rechts auf Gehör
Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des BFH vom 27. März 1995 IX B 166/94 (nicht veröffentlicht --NV--) nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG-Beschluß vom 14. November 1995 2 BvR 1372/95, Steuer-Eildienst --StEd-- 1996, 50); ebensowenig die Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluß vom 28. Mai 1998 III R 3/96 (BVerfG-Beschluß vom 10. August 1998 2 BvR 1068/98).
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