Rechtsprechung
| BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 173; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Grobes Verschulden - datenbank.nwb.de
Grobes Verschulden bei Nichtbeachtung der den Erklärungsformularen beigefügten Erläuterungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 4 K 444/99
- BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02
Kindergeld: Monatsprinzip
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Anforderungen an die Mitwirkung klar erkennbar und die Erläuterungen hierzu leicht verständlich abgefasst sind und auf die besondere Situation eingehen, an die die Mitwirkungspflicht anknüpft (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910, m.w.N.).Dazu hat der BFH bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen Stellung genommen (vgl. Entscheidungen in BFH/NV 2003, 441, und in BFH/NV 2004, 910, m.w.N); die Beschwerdebegründung lässt nicht erkennen, inwieweit diese Rechtsprechung Rechtsfragen unentschieden gelassen hat, die sich in diesem Verfahren stellen.
- BFH, 23.10.2002 - III R 32/00
Ausfüllen der Steuererklärung, grobes Verschulden
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
b) Die für den Streitfall vom FG als allein entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der gestellten Fragen im Formular auszugehen und damit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG, die --abgesehen von hier nicht erhobenen Verfahrensrügen-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (…BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vgl. auch BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65;… vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99;… vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 zur revisionsrechtlichen Begrenzung auf die Prüfung, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht).Dazu hat der BFH bereits in einer Vielzahl von Entscheidungen Stellung genommen (vgl. Entscheidungen in BFH/NV 2003, 441, und in BFH/NV 2004, 910, m.w.N); die Beschwerdebegründung lässt nicht erkennen, inwieweit diese Rechtsprechung Rechtsfragen unentschieden gelassen hat, die sich in diesem Verfahren stellen.
- BFH, 09.08.1991 - III R 24/87
Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im …
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
b) Die für den Streitfall vom FG als allein entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der gestellten Fragen im Formular auszugehen und damit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG, die --abgesehen von hier nicht erhobenen Verfahrensrügen-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (…BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vgl. auch BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65;… vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99;… vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743;… vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 zur revisionsrechtlichen Begrenzung auf die Prüfung, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht).
- BFH, 23.11.2001 - VI R 125/00
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
Grob fahrlässig handelt, wer die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (BFH-Urteil vom 23. November 2001 VI R 125/00, BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296, unter 4. d der Gründe, m.w.N.). - BFH, 08.12.1998 - IX R 14/97
Neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
b) Die für den Streitfall vom FG als allein entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der gestellten Fragen im Formular auszugehen und damit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG, die --abgesehen von hier nicht erhobenen Verfahrensrügen-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (…BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vgl. auch BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65;… vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99; vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743;… vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 zur revisionsrechtlichen Begrenzung auf die Prüfung, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht). - BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90
Schadenersatzleistungen als Werbungskosten (§ 9 EStG )
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
b) Die für den Streitfall vom FG als allein entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der gestellten Fragen im Formular auszugehen und damit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG, die --abgesehen von hier nicht erhobenen Verfahrensrügen-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (…BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vgl. auch BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65; vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99;… vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743;… vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 zur revisionsrechtlichen Begrenzung auf die Prüfung, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht). - BFH, 04.08.1993 - II B 175/92
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im …
Auszug aus BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03
b) Die für den Streitfall vom FG als allein entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der gestellten Fragen im Formular auszugehen und damit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG, die --abgesehen von hier nicht erhobenen Verfahrensrügen-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vgl. auch BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65;… vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99;… vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743;… vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 zur revisionsrechtlichen Begrenzung auf die Prüfung, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht).
- BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02
Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Grobe Fahrlässigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (Beschluss vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577; Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65, jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 14 K 90/02
Kein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei Fehlen eines …
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Anforderungen an die Mitwirkung klar erkennbar und die Erläuterungen hierzu leicht verständlich abgefasst sind und auf die besondere Situation eingehen, an die die Mitwirkungspflicht anknüpft (Beschluss des BFH vom 2. März 2005 IX B 176/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 1577). - BFH, 22.05.2006 - VI R 46/04
Wiedereinsetzung bei Unkenntnis der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
Die für den Streitfall vom FG als entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der Anleitung zur Einkommensteuererklärung auszugehen und damit ein Verschulden zu verneinen sei, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577).
- BFH, 19.08.2008 - III B 129/07
Grobes Verschulden bei Anfertigung eines Antrags auf Gewährung von …
Sie könnte in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit zutreffend angewendet worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen widerspricht (BFH-Beschluss vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577, m.w.N.). - FG Hamburg, 24.04.2009 - 3 K 6/09
Heraufsetzung einer bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuer aufgrund einer …
Der Verstoß des Steuerpflichtigen gegen die Pflicht, seine Einkünfte gemäß amtlichem Vordruckmuster und dortigen Fragen (nebst Erläuterungen) nach bestem Wissen und Gewissen zu erklären (§ 150 AO) stellt - wie in den Fällen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - regelmäßig ein grobes Verschulden dar (BFH vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577;… vom 11. Mai 1990 VI R 76/86, BFH/NV 1991, 281; vom 10. August 1988 IX R 219/84, BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131). - FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1273/11
Berichtigung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Zurechnung von Grundbesitz - …
Rn. 44 Der seinerzeitige Vertreter der Klägerin hat durch sein Verhalten die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl. insoweit zum Beispiel BFH vom 2. März 2005 IX B 176/03, BFH/NV 2005, 1577).
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