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Rechtsprechung
   BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15848
BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03 (https://dejure.org/2003,15848)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2003 - IX B 18/03 (https://dejure.org/2003,15848)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - IX B 18/03 (https://dejure.org/2003,15848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 94 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Protokollierung einer Rüge wegen Übergehens von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.11.1999 - II B 14/99

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
    Die Kläger haben auch nicht vorgetragen, dass in der mündlichen Verhandlung vor dem FG die Protokollierung einer entsprechenden Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt worden ist (vgl. dazu im Einzelnen, z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - I B 178/00

    Beschwerde - Zulässigkeit - Beschwerdeschrift - Verfahrensrüge - Beweisantrag - …

    Auszug aus BFH, 22.05.2003 - IX B 18/03
    Die Kläger machen zwar geltend, ihr Prozessbevollmächtigter habe in der mündlichen Verhandlung vor dem FG auf die unerledigten Beweisangebote hingewiesen; aus dem insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokoll (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4, § 164 ZPO; z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2001 I B 178/00, BFH/NV 2002, 204, m.w.N.) ergibt sich aber nicht, dass das Übergehen von Beweisanträgen gerügt worden ist.
  • BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06

    Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche …

    Abgesehen davon gilt nach ständiger Rechtsprechung der Verzicht auf mündliche Verhandlung --wie im Streitfall-- zugleich als Verzicht auf eine (weitere) Beweisaufnahme mit der Folge, dass deren Unterlassung im Rechtsmittelverfahren gegen das FG-Urteil nicht mehr gerügt werden kann (…vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2006 VII S 56/05 (PKH), BFH/NV 2006, 2116, m.w.N.; zur entsprechenden Folge bei fehlender Wiederholung von Beweisantritten in einer mündlichen Verhandlung BFH-Beschluss vom 22. Mai 2003 IX B 18/03, BFH/NV 2003, 1207).
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