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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16020
BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08 (https://dejure.org/2008,16020)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2008 - IX B 18/08 (https://dejure.org/2008,16020)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - IX B 18/08 (https://dejure.org/2008,16020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: zur Darlegung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; nicht fristgemäße Schriftsätze unbeachtlich

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung einer Gehörsverletzung in Gestalt einer Überraschungsentscheidung; nach Ablauf der Begründungsfrist eingereichte Schriftsätze unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08
    Die darüber hinaus in dem nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 27. Juni 2008 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

    Auszug aus BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08
    Die Kläger haben nicht dargetan, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.); auch fehlt der Vortrag, weshalb angesichts des vom Finanzgericht in der mündlichen Verhandlung eingebrachten Gesichtspunkts des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 der Abgabenordnung) nicht eine entsprechende Gehörsverletzung gerügt wurde oder warum dies nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht; …

    Auszug aus BFH, 28.07.2008 - IX B 18/08
    Die Kläger haben nicht dargetan, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Mai 2007 VI B 119/06, BFH/NV 2007, 1697, m.w.N.); auch fehlt der Vortrag, weshalb angesichts des vom Finanzgericht in der mündlichen Verhandlung eingebrachten Gesichtspunkts des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 der Abgabenordnung) nicht eine entsprechende Gehörsverletzung gerügt wurde oder warum dies nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - …

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 2008 IX B 18/08, juris, und in BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).
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