Rechtsprechung
| BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 118 Abs. 2
NZB: keine grundsätzliche Bedeutung bei bloßen Tatfragen - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Revisionszulassungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.07.2004 - 15 K 1944/01
- BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04
Der Kläger rügt letztlich mit der geltend gemachten unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie der fehlerhaften Rechtsanwendung die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 28.09.2001 - V B 77/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des …
Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04
Der Kläger rügt letztlich mit der geltend gemachten unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie der fehlerhaften Rechtsanwendung die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359;… vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476). - BFH, 28.01.2003 - VI B 161/00
NZB: grundsätzliche Bedeutung, doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04
Sie betreffen einzelne Sachverhaltselemente des Streitfalls, die das Finanzgericht (FG) im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (§ 118 Abs. 2 FGO) als Tatfrage zu würdigen hat (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191; vom 28. Januar 2003 VI B 161/00, BFH/NV 2003, 793). - BFH, 25.09.2002 - IX B 14/02
NZB; Fremdvergleich, Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04
Sie betreffen einzelne Sachverhaltselemente des Streitfalls, die das Finanzgericht (FG) im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (§ 118 Abs. 2 FGO) als Tatfrage zu würdigen hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2002 IX B 14/02, BFH/NV 2003, 191;… vom 28. Januar 2003 VI B 161/00, BFH/NV 2003, 793).
- BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05
Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen …
Zudem sind mit dem Kläger-Vorbringen auch einzelne Sachverhaltselemente des Streitfalls angesprochen, die das FG im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls (§ 118 Abs. 2 FGO) als Tatfrage zu beurteilen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363;… vom 28. Januar 2003 VI B 161/00, BFH/NV 2003, 793). - BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14
Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit, …
Rn. 27 (1) Fragen, die sich nur stellen könnten, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, weil der BFH grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363;… vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 125;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30, jeweils m.w.N.). - BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung …
Fragen, die sich nur stellen könnten, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, weil der BFH grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 125).
- BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und …
Zum anderen ist sie auch deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam, weil das Finanzgericht (FG) bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen die --regelmäßig nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalles als Tatfrage (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) zu berücksichtigen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363;… vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323). - BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?
c) Letztlich rügt das FA die seiner Ansicht nach unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung des FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung durch das FG nicht gegeben ist, die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363, m.w.N.). - BFH, 09.09.2013 - XI B 103/12
Kindergeld: Begriff der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Lohnsteuer …
Rn. 15 Im Übrigen könnte in einem sich anschließenden Revisionsverfahren nicht geprüft werden, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des S Unterbringungskosten unter dem Gesichtspunkt der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) abgezogen werden könnten, weil dies einen Sachverhalt voraussetzt, der sich in den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen FG-Urteils nicht wiederfindet; der BFH ist grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363;… vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705). - BFH, 07.03.2013 - IX B 96/12
NZB: Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Abschnittsbesteuerung, …
Die (unter II.1. und II.2.a der Beschwerdebegründung) aufgeworfenen Fragen, ob ein in den beiden Vorjahren nicht durchgeführtes, im Streitjahr aber durchgeführtes Mietverhältnis (zwischen nahen Angehörigen) auch insgesamt nicht tatsächlich durchgeführt ist und ob ein solches Mietverhältnis damit auch im Streitjahr dem Fremdvergleich nicht standhält, sind angesichts der als Tatfrage (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) zu beurteilenden --regelmäßig nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalles nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363;… vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741). - BFH, 03.05.2006 - IX B 16/06
NZB: VuV - Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
Mit ihren hiergegen gerichteten Einwendungen rügen die Kläger lediglich eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung durch das FG; mit diesen der Revision vorbehaltenen Angriffen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363).
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