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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2010 - IX B 37/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11276
BFH, 17.06.2010 - IX B 37/10 (https://dejure.org/2010,11276)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2010 - IX B 37/10 (https://dejure.org/2010,11276)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - IX B 37/10 (https://dejure.org/2010,11276)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

  • openjur.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EigZulG
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, EigZulG
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, EigZulG
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden Rechtssachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Rechtssachen zur Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - IX B 37/10
    Da es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht (s. das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680) handelt, wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn diese Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 26.06.2002 - IX B 154/01

    Altenteil - unentgeltliche Wohnungsüberlassung; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - IX B 37/10
    Rn. 3 Mit den weiteren Ausführungen in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin lediglich eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das Finanzgericht geltend; mit solchen Einwendungen kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 154/01, BFH/NV 2002, 1424).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 180/11

    Pflegeleistungen als Entgelt bei vorweggenommener Erbfolge - …

    Rn. 4 Im Übrigen handelt es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht (s. Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680, BStBl I 2006, 78), sodass nur ausnahmsweise eine grundsätzliche Bedeutung angenommen werden kann (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620;… vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 156/11

    Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage - keine Divergenz bei …

    Im Übrigen handelt es sich bei Fragen zur Eigenheimzulage um --grundsätzlich nicht mehr bedeutsames-- ausgelaufenes Recht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620;… vom 13. Oktober 2011 IX B 97/11, BFH/NV 2012, 179).
  • BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

    Angesichts dessen, dass es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht (s. das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680) handelt, wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn sich die Frage des Objektverbrauchs bei geschiedenen Ehegatten trotz der expliziten Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 3 des Eigenheimzulagengesetzes noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620;… vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 21.07.2011 - IX B 46/11

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer …

    Da es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht (s. das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680) handelt, wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn diese Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620;… vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 26.06.2012 - IX B 31/12

    Keine steuerliche Berücksichtigung eines im Jahr 1999 entstandenen …

    Rn. 3 Zum einen handelt es sich bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes (EStG a.F.) um ausgelaufenes Recht, so dass nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen wäre, wenn sich die Frage der Steuerbarkeit von Verlusten aus Veräußerungsgeschäften des Jahres 1998 noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620;… vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
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