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Rechtsprechung
   BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22166
BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12 (https://dejure.org/2012,22166)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2012 - IX B 37/12 (https://dejure.org/2012,22166)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - IX B 37/12 (https://dejure.org/2012,22166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

  • openjur.de

    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

  • Bundesfinanzhof

    AO § 367 Abs 2 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 367 Abs 2 S 2 AO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Berücksichtigung eines unterlassenen Verböserungshinweises im Klageverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • datenbank.nwb.de

    Verbösernde Einspruchsentscheidung ohne Hinweis auf die Verböserungsmöglichkeit als wesentlicher Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12
    Mit einer dahin gehenden, der Revision vorbehaltenen Rüge können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - …

    Auszug aus BFH, 03.07.2012 - IX B 37/12
    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474, m.w.N.), nicht hingegen der hier gerügte Fehler des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) im außergerichtlichen Vorverfahren, der --jedenfalls nach Auffassung der Kläger-- vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung vorgeschriebenen Hinweis zu Unrecht unterlassen habe.
  • BFH, 15.05.2013 - VIII R 18/10

    Verböserung im Einspruchsverfahren - Treu und Glauben - selbst gesetzte Frist

    Unterbleibt die in § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorgesehene Anhörung, führt dies zur isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels (vgl. nur BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630).
  • FG Hamburg, 07.03.2025 - 6 V 84/24

    Ergänzender Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer in einem sog. "Cum/Cum"-Fall

    Die Gerichte haben den Betroffenen so zu stellen, dass er durch das unrechtmäßige Verhalten keinen Schaden erleidet (BFH, Beschluss vom 3. Juli 2012, IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630).

    Er dürfte, wie eine verbösernde Einspruchsentscheidung, die ohne Verböserungshinweis ergangen ist, in einem Hauptsacheverfahren aufzuheben sein, ohne dass § 127 AO einer solchen Entscheidung entgegenstünde (vgl. BFH, Beschluss vom 3. Juli 2012, IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630; BFH, Urteil vom 15. Mai 2013, VIII R 18/10, BStBl. II 2013, 669).

  • FG Hamburg, 27.11.2014 - 2 K 108/14

    Wirkungszeitpunkt des Verböserungshinweises nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - …

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass ein erheblicher Verfahrensmangel vorliegt, weil die Finanzbehörde einen Steuerbescheid zum Nachteil des Einspruchsführers geändert hat, ohne diesen nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO auf die Möglichkeit der Verböserung hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 2004 IX B 102/03, BFH/NV 2004, 1514; vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630; BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VIII R 18/10, BStBl. II 2013, 669;… v. Beckerath in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 44 FGO Rn. 191).

    Die Wertung des § 127 AO, die einen Vorrang der materiellen Richtigkeit vor dem Verfahrensrecht postuliert, greift nicht durch in Fällen der Verböserung im Einspruchsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630; BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VIII R 18/10, BStBl. II 2013, 669).

  • FG Düsseldorf, 25.10.2016 - 4 K 2239/14

    Anforderungen an die Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Erbschaftsteuer

    Es kann nach Überzeugung des Gerichts auch nicht davon ausgegangen werden, dass der nicht durch einen Prozessbevollmächtigten i.S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO vertretene Kläger hierauf ausnahmsweise verzichten will, weil er auch materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung erhoben hat (vgl. hierzu etwa BFH, Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630).
  • BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen …

    Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht, nicht hingegen der hier gerügte Fehler des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt) im außergerichtlichen Vorverfahren, der --jedenfalls nach dem Vortrag des Klägers-- vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorgeschriebenen Hinweis unterlassen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juli 2012 IX B 37/12, BFH/NV 2012, 1630).
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