Rechtsprechung
| BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung durch pauschale Bezugnahme; Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrags; nach Ablauf der Begründungsfrist eingereichtes Vorbringen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3
Anforderungen an die Bezeichung und Darlegung des Vorliegens von Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) - datenbank.nwb.de
Keine Darlegung eines Zulassungsgrundes durch pauschale Bezugnahme auf den "gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Sachverhalt"; Fremdüblichkeit eines Darlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2008 - 1 K 1810/07
- BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07
Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der …
Auszug aus BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Abgesehen davon fehlt es an der Darlegung, inwiefern die von der Klägerin angesprochene Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Literatur umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2007 IX B 34/07, BFH/NV 2008, 239, m.w.N.). - BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05
Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Die im nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 23. März 2009 enthaltenen Ausführungen sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.). - BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Im Übrigen setzt die Klägerin mit ihrem Einwand des fremdüblichen und vollzogenen Kaufvertrags --nach Art einer Revisionsbegründung-- ihre eigene Rechtsansicht anstelle des FG und rügt dessen fehlerhafte Rechtsanwendung, mithin materiell-rechtliche Fehler; damit kann indes die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144). - BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Auszug aus BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Dazu reicht die pauschale Bezugnahme auf den "gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Sachvortrag" --abgesehen von der Bindung des Senats an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) und mangels Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils-- nicht aus (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V B 44/93, BFH/NV 1994, 355; vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852, unter b, dd; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz 32; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 161, m.w.N.). - BFH, 26.08.1993 - V B 44/93
Verfassungsrechtliche Bedenken in einer Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 FGO )
Auszug aus BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Dazu reicht die pauschale Bezugnahme auf den "gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Sachvortrag" --abgesehen von der Bindung des Senats an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) und mangels Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils-- nicht aus (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V B 44/93, BFH/NV 1994, 355;… vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852, unter b, dd; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz 32; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 161, m.w.N.).
- BFH, 27.07.2016 - V B 39/16
Irrtümliche Doppelzahlungen als umsatzsteuerliches Entgelt
Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2009 IX B 5/09, Rz 3; vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, Rz 11).
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