Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 21 Abs 1, EStG VZ 2012
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - rechtsinformationen.bund.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 21 Abs 1 EStG 2009, EStG VZ 2012
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 20 Abs. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anforderungen an die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen - datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 01.03.2017 - 2 K 66/16
- BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17
Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 31. Januar 2017 IX R 23/16, BFH/NV 2017, 897, unter II.1.a mit umfangreichen Nachweisen). - BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14
Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17
Rn. 6 2. Im Übrigen ist die von den Klägern angesprochene Rechtsfrage, ob in die zur Ermittlung der Überschusserzielungsabsicht durchzuführende Prognoserechnung auch nach Beginn der Vermietungstätigkeit eintretende tatsächliche Veränderungen, die auf eine zukünftige Verbesserung der Einnahmensituation schließen lassen (wie z.B. eine beabsichtigte Dauervermietung), einzubeziehen sind, in der Rechtsprechung des BFH geklärt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188, m.w.N.). - BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16
Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17
Erforderlich ist ferner ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen die Klärung der Rechtsfrage im Interesse der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Januar 2017 VI B 8/16, BFH/NV 2017, 602, m.w.N.). - BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17
Damit setzen die Kläger ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
- BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18
Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid; …
Rn. 13 a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formulieren und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingehen, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2015 XI B 52/15, BFH/NV 2016, 431, Rz 24; vom 25. Juli 2017 IX B 50/17, BFH/NV 2017, 1457, Rz 3).
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