Rechtsprechung
| BFH, 12.06.2009 - IX B 57/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Teilnahme eines durch Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten an der mündlichen Verhandlung; Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags; Mandatsniederlegung; Terminüberlagerung mit ärztlichem Behandlungstermin
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 227; FGO § 155
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins der mündlichen Verhandlung - datenbank.nwb.de
Erheblicher Grund für eine Terminsänderung; Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags; Terminüberlagerung mit einem ärztlichen Nachbehandlungstermin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 17.12.2008 - 10 K 1210/08
- BFH, 12.06.2009 - IX B 57/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.08.2003 - X S 5/03
PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 12.06.2009 - IX B 57/09
Ein erheblicher Grund in diesem Sinne liegt grundsätzlich vor, wenn kurz vor der mündlichen Verhandlung in einer Sache, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist, der bisherige Prozessbevollmächtigte des Klägers sein Mandat niederlegt, ohne dass den Kläger daran ein Verschulden trifft (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66, m.w.N.). - BFH, 25.01.2006 - X B 125/05
NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 12.06.2009 - IX B 57/09
Beruft sich ein Beteiligter darauf, er sei verhindert gewesen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, zu der sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden war, und ist er im Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, so erfordert die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags, dass gegenüber der Vorinstanz substantiierte Gründe vorgetragen wurden, die eine persönliche Anwesenheit des Beteiligten neben dem Prozessbevollmächtigten erfordert hätten (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 X B 125/05, BFH/NV 2006, 806, m.w.N.).
- FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13
Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem …
Entsprechendes gilt bei einer vom Kläger unverschuldeten Mandatsniederlegung durch den Prozessbevollmächtigten (BFH-Beschluss vom 12.06.2009 IX B 57/09, BFH/NV 2009, 1453).Rn. 162 dd) Da es an einer nachvollziehbaren Darlegung der Gründe für die Mandatsniederlegung fehlt, kommt es auf weitere bei dem Verlegungsantrag zu prüfende Gesichtspunkte nicht mehr an (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2009 IX B 57/09, BFH/NV 2009, 1453); auch nicht auf die Frage einer dem Mandanten zuzurechnenden Mandatsniederlegung zur Unzeit (vgl. BGH-Beschluss vom 24.01.1985 I ZR 113/84, VersR 1985, 542).
- BFH, 05.02.2010 - IX B 164/09
Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel
Welche Gründe als erheblich anzusehen sind, richtet sich dabei nach den Verhältnissen des Einzelfalles (BFH-Beschluss vom 12. Juni 2009 IX B 57/09, BFH/NV 2009, 1453, m.w.N.).
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