Rechtsprechung
| BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 743; ; BGB § 2038 Abs. 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1
Alleiniges Nutzungsrecht von Miterben - datenbank.nwb.de
Alleiniges Nutzungsrecht durch Vereinbarung unter Miterben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Steuer sparende Verlagerung von Mieteinkünften auf einen Miterben
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.02.2004 - 10 K 4838/03
- BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84
Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten …
Auszug aus BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
Insbesondere bei zugunsten von minderjährigen Kindern eingeräumten Nutzungsrechten hat der BFH über deren Vermieterstellung hinaus verlangt, dass das Nutzungsrecht bürgerlich-rechtlich wirksam begründet werden muss (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, und vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506). - BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98
Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende …
Auszug aus BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
Danach erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 EStG, wer Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, m.w.N.). - BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92
Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes
Auszug aus BFH, 05.08.2004 - IX B 60/04
Insbesondere bei zugunsten von minderjährigen Kindern eingeräumten Nutzungsrechten hat der BFH über deren Vermieterstellung hinaus verlangt, dass das Nutzungsrecht bürgerlich-rechtlich wirksam begründet werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, und vom 31. Oktober 1989 IX R 216/84, BFHE 159, 319, BStBl II 1992, 506).
- BFH, 09.07.2013 - IX R 43/11
Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb
Mit der Erbauseinandersetzung wurde die Klägerin alleinige Eigentümerin und Trägerin der Rechte und Pflichten und verwirklichte hinsichtlich der ihr von der Erbengemeinschaft übertragenen Objekte (Rechtsträgerwechsel) allein den Tatbestand der Erzielung von Vermietungseinkünften (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 2004 IX B 60/04, BFH/NV 2004, 1649).
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