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| BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 6; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Darlehen eines Ehegatten - Schuldzinsen - Finanzierung eines Grundstücks - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Drittaufwand; Darlehenszinsen von Ehegatten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98
Art. 6 verbietet eine Diskriminierung der Eheleute gegenüber Unverheirateten (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1966 1 BvR 512/65, BVerfGE 21, 1, 5), verlangt aber keine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht --was im Streitfall ausscheidet-- spezifische Belastungen auszugleichen sind (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhof vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. IV. 1. c ff, m.w.N.). - BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
Auszug aus BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98
Der erkennende Senat hat durch Urteile vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95 und IX R 21/96 (BFHE 191, 24, 28, BStBl II 2000, 310, 312) entschieden, dass die von einem Ehegatten gezahlten Schuldzinsen für ein von ihm aufgenommenes Darlehen, das zur Finanzierung von Aufwendungen für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Grundstück verwendet worden ist, nicht als Werbungskosten abziehbar sind. - BFH, 02.12.1999 - IX R 21/96
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
Auszug aus BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98
Der erkennende Senat hat durch Urteile vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95 und IX R 21/96 (BFHE 191, 24, 28, BStBl II 2000, 310, 312) entschieden, dass die von einem Ehegatten gezahlten Schuldzinsen für ein von ihm aufgenommenes Darlehen, das zur Finanzierung von Aufwendungen für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Grundstück verwendet worden ist, nicht als Werbungskosten abziehbar sind. - BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
Wohnungseinrichtung
Auszug aus BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98
Art. 6 verbietet eine Diskriminierung der Eheleute gegenüber Unverheirateten (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1966 1 BvR 512/65, BVerfGE 21, 1, 5), verlangt aber keine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht --was im Streitfall ausscheidet-- spezifische Belastungen auszugleichen sind (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhof vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. IV. 1. c ff, m.w.N.).
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber nicht eine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 IX B 60/98, BFH/NV 2000, 1344) und bietet keinen Maßstab für die --im Streitfall entscheidungserheblichen-- unterschiedlichen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften für Ehen von Frauen mit und ohne Berufstätigkeit (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183 und 428/75, BVerfGE 47, 1, 19, m.w.N.). - FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1332/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; …
Dies hat der BFH in einem in BFH/NV 2000, 1344 veröffentlichtem Beschluss vom 5. Juli 2000 (IX B 60/98) klargestellt.
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