Rechtsprechung
| BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde; kumulative Begründung des angegriffenen Urteils; Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung
- Judicialis
EStG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung als Veräußerung; Darlegung von Zulassungsgründen bei kumulativer Urteilsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 1 K 2360/06
- BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i. …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Ob eine Veräußerung oder Schenkung vorliegt, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem erkennbaren Willen der Parteien (BFH-Urteil vom 5. März 1991 VIII R 163/86, BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630). - BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05
Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Soweit die Klägerin eine Divergenz zu finanzgerichtlicher Rechtsprechung rügt, wendet sie sich, worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zutreffend verweist, gegen eine unterschiedliche Einzelfallwürdigung, nicht aber werden abweichende, tragende abstrakte Rechtssätze der angeblich divergierenden Entscheidungen dargelegt (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768;… vom 14. September 2007 VIII B 15/07, BFH/NV 2008, 61). - BFH, 22.04.2008 - X B 64/07
Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Urteilsbegründung …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Im Übrigen ist die finanzgerichtliche Entscheidung neben der Annahme eines entgeltlichen Anteilserwerbs kumulativ auf die Bejahung eines Gestaltungsmissbrauchs gestützt, hinsichtlich dessen die Klägerin etwaige Zulassungsgründe nicht dargelegt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 X B 64/07, BFH/NV 2008, 1345).
- BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07
Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Die --vor dem FG rechtskundig vertretene-- Klägerin hat ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache (siehe Sitzungsprotokoll) und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; siehe dazu z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 2007 IX B 19/07, BFH/NV 2008, 27, m.w.N.). - BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144; vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052). - BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144;… vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052). - BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92
Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Danach ist die Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung in der Regel als Veräußerung zu beurteilen (BFH-Urteile vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215;… vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158). - BFH, 14.09.2007 - VIII B 15/07
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Soweit die Klägerin eine Divergenz zu finanzgerichtlicher Rechtsprechung rügt, wendet sie sich, worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zutreffend verweist, gegen eine unterschiedliche Einzelfallwürdigung, nicht aber werden abweichende, tragende abstrakte Rechtssätze der angeblich divergierenden Entscheidungen dargelegt (…zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768; vom 14. September 2007 VIII B 15/07, BFH/NV 2008, 61). - BFH, 18.08.1992 - VIII R 90/89
Erleiden eines Veräusserungsverlustes durch die Übertragung eines …
Auszug aus BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08
Danach ist die Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung in der Regel als Veräußerung zu beurteilen (…BFH-Urteile vom 1. August 1996 VIII R 4/92, BFH/NV 1997, 215; vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/NV 1993, 158).
- BFH, 08.04.2014 - IX R 4/13
Anteilsveräußerung - Vertrag zwischen nahen Angehörigen
Rn. 11 b) Ob in einem solchen Fall eine Veräußerung (ohne Entgelt) oder eine Schenkung (ohne Bereicherung) vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der objektiven Umstände sowie dem Willen und den Vorstellungen der Parteien (BFH-Urteil in BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630; BFH-Beschluss vom 4. August 2008 IX B 85/08, juris). - BFH, 03.08.2016 - IX R 23/15
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Veräußerung zum Preis von 0 EUR …
Rn. 14 b) Ob in einem solchen Fall eine Veräußerung (ohne Entgelt) oder eine Schenkung (ohne Bereicherung) vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der objektiven Umstände sowie dem Willen und den Vorstellungen der Parteien (BFH-Urteil in BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630; BFH-Beschluss vom 4. August 2008 IX B 85/08, juris). - FG München, 30.01.2018 - 5 K 1588/15
Privates Veräußerungsgeschäft
Rn. 36 Ob eine Veräußerung oder - zumindest teilweise - eine Schenkung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem erkennbaren Willen der Beteiligten (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 2008 IX B 85/08, juris), wie er im Streitfall in den Regelungen der §§ 12 und 14 des Gesellschaftsvertrags zum Ausdruck gekommen ist. - FG Köln, 11.03.2011 - 15 K 4663/06
Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen einer …
Ob eine Veräußerung oder Schenkung vorliegt, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem erkennbaren Willen der beiden Beteiligten am Übertragungsvorgang (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 04.08.2008 IX B 85/08, n.v.; Urteil vom 05.03.1991 VIII R 163/86, BStBl II 1991, 630).
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