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Rechtsprechung
   BFH, 10.12.1997 - IX B 85/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7432
BFH, 10.12.1997 - IX B 85/97 (https://dejure.org/1997,7432)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1997 - IX B 85/97 (https://dejure.org/1997,7432)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - IX B 85/97 (https://dejure.org/1997,7432)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - IX B 85/97
    Abgesehen davon, daß ein Ablehnungsgesuch nach ständiger Rechtsprechung nicht allein auf eine für unrichtig gehaltene richterliche Beurteilung gestützt werden kann (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587, mit zahlreichen Nachweisen), handelt es sich bei den von den Klägern angeführten Entscheidungen und Kollegialentscheidungen, bei denen sich aufgrund des Beratungsgeheimnisses ohnehin nicht feststellen läßt, inwieweit sie auf der Ansicht des abgelehnten Richters beruhen.
  • BFH, 05.03.1971 - VI B 64/70

    Anfrage eines FG-Mitglieds - Rücknahme der Erklärung - Befangenheit des Richters

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - IX B 85/97
    Zum einen rechtfertigt der Hinweis eines Richters auf seine Meinung zum voraussichtlichen Verfahrensausgang auch dann grundsätzlich (noch) kein Ablehnungsgesuch, wenn er seinen Hinweis mit der Empfehlung einer Klagerücknahme verbindet (z. B. BFH-Beschluß vom 5. März 1971 VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527).
  • FG Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 6 K 80/95

    Finanzgerichtsordnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - IX B 85/97
    Das FG hat das Ablehnungsgesuch mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 1029 veröffentlichten Beschluß vom 15. April 1997 6 K 80/95 als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen.
  • BFH, 12.05.2003 - V B 252/02

    Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

    b) Im Streitfall kann offen bleiben, ob seit In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl 1, 1757) die Rüge, ein Ablehnungsgesuch sei vom Finanzgericht (FG) zu Unrecht zurückgewiesen worden, mit der Besetzungsrüge nach § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden kann (verneinend zu § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO i.d.F. vor dem 2.FGOÄndG die ständige BFH-Rechtsprechung seit der Entscheidung des Großen Senats vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982;… vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660;… für die Rechtslage nach In-Kraft-Treten des 2.FGOÄndG z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 9, m.w.N.); im Streitfall fehlt es insoweit schon an einer schlüssigen Rüge, denn die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers ist grundsätzlich unstatthaft (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, …und vom 15. Dezember 2000 VII B 201/00, BFH/NV 2001, 637).
  • FG Hessen, 16.05.2024 - 6 K 551/22

    Auslegung der Prozesserklärungen eines Rechtsschutzsuchenden vom Gericht als …

    Soweit die Klägerin hierin den gesamten Senat (in seiner Vertretungsbesetzung) als Urheber des Beschlusses vom 08.05.2024 im Wesentlichen allein wegen der Erteilung dieses Beschlusses ablehnt, ist das Ablehnungsgesuch missbräuchlich (BFH vom 10.12.1997 - IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718;… BFH vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199).
  • FG München, 18.03.2016 - 7 K 496/15

    Finanzamtsakten, Vorbehalt der Nachprüfung, Vermietung und Verpachtung, …

    Das Ablehnungsgesuch ist nicht hinreichend substantiiert, da es keinen auf die Person des abgelehnten Richters bezogenen individuellen Ablehnungsgrund enthält (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 51 Anm. 27, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 18.02.2008 - 5 K 1832/07

    Anfechtung von Umsatzsteuerbescheiden wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit von …

    Abgesehen davon, daß ein Ablehnungsgesuch nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht allein auf eine für unrichtig gehaltene richterliche Beurteilung gestützt werden kann, handelt es sich bei der von den Klägern angeführten Entscheidung um eine Kollegialentscheidung, bei denen sich aufgrund des Beratungsgeheimnisses ohnehin nicht feststellen läßt, inwieweit sie auf der Ansicht des abgelehnten Richters beruhen (…vgl. Bundesfinanzhof - BFH - vom 07. April 1988, X B 4/88, BFH/NV, 1989, 587 und vom 10. Dezember 1997, IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718 ).
  • FG München, 18.03.2016 - 7 K 497/15

    Finanzamtsakten, Besorgnis der Befangenheit, Bundesfinanzhof, Zinsbescheid, …

    Das Ablehnungsgesuch ist nicht hinreichend substantiiert, da es keinen auf die Person des abgelehnten Richters bezogenen individuellen Ablehnungsgrund enthält (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 51 Anm. 27, m.w.N.).
  • FG München, 29.08.2016 - 7 K 401/16

    Festsetzung von Gewerbesteuermessbetrag- Verspätete Anfechtungsklage

    Das Ablehnungsgesuch ist nicht hinreichend substantiiert, da es keinen auf die Person des abgelehnten Richters bezogenen individuellen Ablehnungsgrund enthält (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 51 Anm. 27, m.w.N.).
  • FG München, 29.08.2016 - 7 K 402/16

    Akteneinsicht, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Gewerbebetrieb, Rechtsmittelbelehrung, …

    Das Ablehnungsgesuch ist nicht hinreichend substantiiert, da es keinen auf die Person des abgelehnten Richters bezogenen individuellen Ablehnungsgrund enthält (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 51 Anm. 27, m.w.N.).
  • FG München, 29.08.2016 - 7 K 404/16

    Akteneinsicht, Bundesfinanzhof, Finanzamt, Finanzbehörde, Offensichtliche …

    Das Ablehnungsgesuch ist nicht hinreichend substantiiert, da es keinen auf die Person des abgelehnten Richters bezogenen individuellen Ablehnungsgrund enthält (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 1997 IX B 85/97, BFH/NV 1998, 718, Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 51 Anm. 27, m.w.N.).
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