Rechtsprechung
| BFH, 15.12.1992 - IX R 1/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen unentgeltlich überlassenen Teil einer Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 9, 21 EStG
Einkommensteuer; Kürzung der Werbungskosten und Zurechnung des Nutzungswerts bei teilentgeltlicher Wohnungsüberlassung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.12.1992 - IX R 72/89
Geltendmachung von Werbungskosten bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung
Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 1/92
der Gründe des Urteils vom gleichen Tage IX R 72/89 (BFH/NV 1993, 521) nahezu wörtlich übereinstimmende Ausführungen.Anmerkung: Zu Ziff. 3 der Gründe siehe auch Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 72/89, BFH/NV 1993, 521.
- BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90
Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung
Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 1/92
Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen unter 3. in seiner Entscheidung vom heutigen Tag IX R 13/90 (BFHE 170, 162). - BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85
Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter …
Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 1/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Senatsurteil vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) könnten Werbungskosten deshalb nur in dem Verhältnis abgezogen werden, in dem die Überlassung der Wohnung entgeltlich erfolgt sei. - BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82
Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus
Auszug aus BFH, 15.12.1992 - IX R 1/92
Zutreffend hat sich das FA und ihm folgend das FG auch bei der Ermittlung der ortsüblichen mittleren Netto-Kaltmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung mangels gegenteiliger Anhaltspunkte am örtlichen Mietspiegel orientiert (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 17/82, BFHE 140, 234, BStBl II 1984, 368;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuer, Kommentar, 7. Aufl., § 21 Anm. 11c).
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 2630/95 Grundstücke (Gebäude) sind danach regelmäßig wesentliche Betriebsgrundlage, wenn sie auf die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders zugeschnitten sind oder wenn der Betrieb seiner Art nach von der Lage des Grundstücks abhängig ist (…BFH-Urteile vom 24. August 1989, a.a.O.;… vom 12. Februar 1992, a.a.O. und vom 04. November 1992, a.a.O.).
Es bedarf keiner branchenspezifischen Ausgestaltung der Art, daß Baulichkeiten nur noch und ausschließlich von dem Betriebsunternehmen genutzt werden können (BFH-Urteil vom 04. November 1992 IX R 1/92, BStBl. II 1993, 245).
- FG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 5 K 2214/01
Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen Verflechtung
Es bedarf keiner branchenspezifischen Ausgestaltung der Art, dass Baulichkeiten nur noch und ausschließlich von dem Betriebsunternehmen genutzt werden können (BFH-Urteil vom 04. November 1992 IX R 1/92, BStBl. II 1993, 245). - FG München, 18.03.1998 - 1 K 766/96 Eine wesentliche Betriebsgrundlage kann dann nicht angenommen werden, wenn das Grundstück im Vergleich zu den sonstigen vom Betriebsunternehmen genutzten Grundstücken keine oder nur eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung hat, d.h. letztlich entbehrlich ist (Urteile des BFH vom 31.8.1995 - VIII B 21/93, BStBl II 1995, 891, und vom 4.11.1992 - IX R 1/92, BStBl II 1993, 245 ).
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