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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12263
BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07 (https://dejure.org/2008,12263)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2008 - IX R 102/07 (https://dejure.org/2008,12263)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2008 - IX R 102/07 (https://dejure.org/2008,12263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 17 EStG bei Bürgschaft eines wesentlich an einer GmbH beteiligten Gesellschafters zugunsten einer GbR

  • Judicialis

    EStG § 17; ; GmbHG § 32a Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 S. 2; ; BGB §§ 705 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme auf eine Bürgschaft für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Verlust aus der Veräußerung von Anteilen einer an der GbR beteiligten GmbH; Veranlassung von Finanzierungsmaßnahmen bei einer mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten auf eine GmbH-Beteiligung für Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, GmbHG § 32a, HGB § 129a
    Anschaffungskosten; Bürgschaft; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Veräußerungsverlust

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als …

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07
    Zwar kann eine einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung i.S. von § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG darin liegen, dass ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter sich zu Gunsten eines Dritten verbürgt, um zu ermöglichen, dass dieser mit der GmbH ein für sie günstiges Geschäft abschließt, und dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GmbH nicht geltend macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).

    Zwar mag der Kläger mit der Bürgschaftsübernahme im Interesse der GmbH 1 einen Anspruch zunächst auf Freistellung, nach seiner Inanspruchnahme auf Ersatz seiner Aufwendung aus § 683 BGB erlangt haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).

    Die Rechtsgrundsätze zum abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweg beantworten nur die vorliegend nicht problematische Frage, ob Kosten, die ein Dritter im Interesse des Steuerpflichtigen leistet, dem Steuerpflichtigen als eigener Aufwand zurechenbar sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare …

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).

    Finanzierungsmaßnahmen bei einer mittelbaren Beteiligung sind nicht durch das Gesellschaftsverhältnis mit der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft veranlasst (BFH-Urteil in BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, zur mittelbaren Beteiligung an einer weiteren GmbH).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07
    Sie haben das bilanzierungsfähige Vermögen der GmbH 1 nicht vermehrt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04

    Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen aus …

    Auszug aus BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 452 veröffentlichten Urteil, dass die Bürgschaft keinen eigenkapitalersetzenden Charakter bei der GmbH 1 habe.
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner …

    Rn. 48 b) Für die Frage, ob der Ausfall des Klägers mit dieser Forderung dem Eigenkapitalersatzrecht unterliegt und damit zu nachträglichen Anschaffungskosten gehört, kommt es deshalb darauf an, ob der Kläger die Bürgschaft bereits in der Krise übernommen hatte oder sie auch für den Fall der Krise bestimmt war (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994, und vom 26. November 2008 IX R 102/07, BFH/NV 2009, 737, m.w.N.).
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