Rechtsprechung
| BFH, 22.01.1985 - IX R 120/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.02.1977 - 7 CB 74.75
Anfechtungsverfahren - Persönliche Beitragspflicht - Grundstückseigentümer - …
Auszug aus BFH, 22.01.1985 - IX R 120/83
NV: Ein vom Kläger behauptetes Unterlassen einer notwendigen Beiladung bildet keinen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 3 FGO (vgl. BVerwG-Beschluß vom 23.2.1977 VII CB 74/75; Literatur).
- BFH, 07.10.1986 - IX R 125/86
Rüge der unterlassenen Beiladung als absoluter Revisionsgrund
Anmerkung: Daß die Rüge der unterlassenen Beiladung keinen absoluten Revisionsgrund gemäß § 119 FGO bildet, hat der BFH bereits mit Beschluß vom 22. Januar 1985 IX R 120/83 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 512 = StRK FGO § 119 Nr. 3 R. 34 und Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 119 FGO Anm. 16 entschieden.
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